S1|F17: "Lusche allerersten Grades" - Beleidigung ohne Entschädigung
8 Minuten
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vor 4 Jahren
Hitzige Diskussionen mit dem Vermieter enden schnell in Worten,
für die man gerne eine Entschädigung haben möchte. So auch in
unserem heutigen Fall! Doch die Frage ist: Kann ich ohne Weiteres
immer eine Entschädigung nach einer Beleidigung verlangen? Viel
Spaß!
Urteil: BGH, Urt. v. 24.5.2016 – VI ZR 496/15
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