Die Insolvenzantragspflicht nach dem 30.4.21

Die Insolvenzantragspflicht nach dem 30.4.21

im Gespräch mit Sascha Matussek
22 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

Dieses Mal versuchen wir uns einem besonders schwierigen Thema
anzunähern - nämlich dem der Insolvenzantragspflicht. Diese wurde
bedingt bis zum 30.04.21 ausgesetzt, wobei die Aufhebung
teilweise wider Erwarten nicht verlängert wurde. "Was tun?"
lautet nun die Frage bei manch UnternehmerIn.


Vielen Dank wieder einmal an Sascha, der uns geholfen hat, das
Thema etwas greifbarer zu machen.

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