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Beschreibung
vor 3 Jahren
In Deutschland darf man ab seiner Volljährigkeit wählen. Wichtig
ist dabei eigentlich, dass man seine Abstimmung in Abwesenheit
Anderer durchführt. Was ist aber, wenn man gar nicht genau sehen
kann, wo man sein „Kreuz“ setzt? Wir haben mit Dr. Alexander
Dörrbecker gesprochen. Er ist Referatsleiter im Bundesministerium
der Justiz und selbst blind.
ist dabei eigentlich, dass man seine Abstimmung in Abwesenheit
Anderer durchführt. Was ist aber, wenn man gar nicht genau sehen
kann, wo man sein „Kreuz“ setzt? Wir haben mit Dr. Alexander
Dörrbecker gesprochen. Er ist Referatsleiter im Bundesministerium
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