Folge 21 - Epochenzäsuren 1945 und 1957
Entwicklung der Rente im Dritten Reich und die Jahrhundertreform
unter Adenauer
38 Minuten
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- ein Streifzug durch Kultur, Geschichte, Politik und Philosophie und alles außer Anti-Ageing
Beschreibung
vor 2 Jahren
"Hitlers Rente" hat es bisher noch nicht in den Doku-Olymp nachts
auf N24 geschafft. Dabei gab es einige interessante
Entwicklungen: individuelle Beitragszahlungen, die Verankerung
des Verdienstgedanken, Versuche zu einer Einheitsrente zu
gelangen und eine ökonomisch sehr interessante Begründung, warum
es 1942 -nicht- zu einer Rentenerhöhung kam. In der jungen
Bundesrepublik war eine Rentenreform überfällig: das Kapital war
im wahrsten Sinne des Wortes vernichtet, es gab immer mehr
Flüchtlinge, Vertriebene und Kriegsversehrte. Die Rentenreform
von 1957 war eine wahre Epochenzäsur. Sie begründete die
Beitragsäquivalenz, den Generationenvertrag und die Norm eines
Alters ohne Arbeit. Alles bis dahin weitestgehend unbekannt in
der europäischen Ideenwelt.
Der Funfact spannt den Bogen über beide Teile: es geht um die
Witwenrente der Witwe des berüchtigten Präsidenten des
Volksgerichtshofs, Roland Freisler. Diese wurde mit einer
kuriosen Begründung in den 1970ern nämlich noch einmal erhöht,
was 1985 einen Skandal auslöste.
Ausgewählte Quellen:
Göckenjan (2000): Das Alter würdigen.
Günther (1996): Entwicklungsprobleme der gesetzlichen
Altersversorgung in der BRD seit 1949.
Kindel/Schackow (1957): Die Bedeutung der Altersgrenze in den
System der sozialen Sicherung.
Schmähl (2018): Alterssicherungspolitik in Deutschland.
Vorgeschichte und Entwicklung von 1945 bis 1998.
Auerbach, Ehrenberg, Heubeck, Reichenberger, Wingen mit Beiträgen
in diversen Ausgaben von "Sozialer Fortschritt" im Jahre
1964.
Der Spiegel-Artikel:
https://www.spiegel.de/politik/kleines-zubrot-a-f8948a72-0002-0001-0000-000013512519
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