Bawa Metzia 10.3 Wenn das Obergeschoß ernuet einstürzt

Bawa Metzia 10.3 Wenn das Obergeschoß ernuet einstürzt

Bawa Metzia 10.3 Wenn das Obergeschoß ernuet einstürzt
3 Minuten

Beschreibung

vor 4 Jahren
Wenn ein Haus und ein Söller, die zweien gehören, eingestürzt sind,
und der Herr des Söller den Herrn des Hauses zu bauen auffordert,
dieser aber nicht bauen will, so kann der Herr des Söllers das Haus
bauen und darin wohnen, bis er ihm seine Auslagen erstattet. R.
Jehuda sagt: Es würde dieser dann in seines Nächsten Haus gewohnt
haben und ihm Miete zahlen müssen. Vielmehr soll der Herr des
Söllers das Haus und den Söller bauen, den Söller bedachen und im
Haus wohnen, bis jener ihm seine Auslagen erstattet.

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