Bawa Metzia 9.12 Lohn des Tagelöhners Fortsetzung (mit Tosefta!!)

Bawa Metzia 9.12 Lohn des Tagelöhners Fortsetzung (mit Tosefta!!)

Bawa Metzia 9.12 Lohn des Tagelöhners Fortsetzung (mit Tosefta!!)
11 Minuten

Beschreibung

vor 4 Jahren
Sowohl hinsichtlich des Lohnes für Menschen, als auch für Vieh oder
für Geräte gelten die Vorschriften: „An seinem Tag sollst du seinen
Lohn geben” und „du sollst den Lohn des Mietlings nicht bis zum
Morgen bei dir übernachten lassen.” Wann gilt dies? Wenn er von ihm
den Lohn gefordert hat; hat er von ihm nichts gefordert, so
übertritt er nicht die Vorschriften. Hat er ihn an einen Krämer
oder an einen Wechsler angewiesen, so übertritt er nicht die
Vorschriften. Ein Tagelöhner, der in seiner Zeit den Lohn fordert,
schwört, und bekommt gezahlt; ist seine Zeit vorbei, so kann er
nicht schwören und gezahlt nehmen. Sind aber Zeugen vorhanden, dass
er ihn zur Zeit gefordert hat, so schwört er, und bekommt gezahlt.
Hinsichtlich eines Beisass-Konvertiten gilt die Vorschrift: „An
seinem Tag sollst du ihm seinen Lohn geben”, aber es gilt
seinetwegen nicht die Vorschrift: „Du sollst den Lohn des Mietlings
nicht bis zum Morgen bei dir übernachten lassen.”

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