Bawa Metzia 8.7 Pflichten des Mieters und des Vermieters

Bawa Metzia 8.7 Pflichten des Mieters und des Vermieters

Bawa Metzia 8.7 Pflichten des Mieters und des Vermieters
2 Minuten

Beschreibung

vor 5 Jahren
Wenn jemand seinem Nächsten ein Haus vermietet, so ist der
Vermieter verpflichtet, Türen, Riegel, Schloss und jede Sache, die
eine Handwerksarbeit ist, machen zu lassen; aber eine Sache, die
keine Handwerksarbeit ist, muss der Mieter machen lassen. Der Mist
gehört dem Hausherrn; dem Mieter gehört nur, was aus dem Backofen
und dem Kochherd kommt.

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