Bawa Metzia 8.6 Kündigunsfristen

Bawa Metzia 8.6 Kündigunsfristen

Bawa Metzia 8.6 Kündigunsfristen
4 Minuten

Beschreibung

vor 5 Jahren
Wenn jemand seinem Nächsten ein Haus in der Regenzeit vermietet, so
kann er ihn von Sukot bis Pessach nicht hinaussetzen. In der
Sommerzeit muss man dreißig Tage zuvor aufkündigen. In großen
Städten muss man sowohl in der Sommerzeit als auch in der Regenzeit
zwölf Monate vorher kündigen. Kaufläden muss man sowohl in kleinen
als auch in großen Städten zwölf Monate zuvor kündigen. Rabban
Schimon, Sohn des Gamliel, sagt: Einen Bäcker- oder Färberladen
muss man drei Jahre vorher kündigen.

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