Bawa Metzia 8.3 Wann der Spediteur verantwortlich ist
Bawa Metzia 8.3 Wann der Spediteur verantwortlich ist
4 Minuten
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Beschreibung
vor 5 Jahren
Entleiht jemand eine Kuh von seinem Nächsten, und dieser schickt
sie ihm durch seinen Sohn, durch seinen Knecht oder durch seinen
Boten, oder durch den Sohn, Knecht oder Boten des Entleihers, und
sie stirbt, so ist er frei. Hat aber der Entleiher zu ihm gesagt:
„Schicke sie mir durch meinen Sohn, durch meinen Knecht oder durch
meinen Boten; oder durch deinen Sohn, durch deinen Knecht oder
durch deinen Boten”, oder der Verleiher hat zu jenem gesagt: „Ich
will sie dir schicken durch meinen Sohn, durch meinen Knecht oder
durch meinen Boten, oder durch deinen Sohn, durch deinen Knecht
oder durch deinen Boten”, und der Entleiher hat darauf zu ihm
gesagt: „Schicke”, und er hat sie geschickt und sie sind gestorben,
so ist er schuldig. Ebenso verhält es sich beim Zurücksenden.
sie ihm durch seinen Sohn, durch seinen Knecht oder durch seinen
Boten, oder durch den Sohn, Knecht oder Boten des Entleihers, und
sie stirbt, so ist er frei. Hat aber der Entleiher zu ihm gesagt:
„Schicke sie mir durch meinen Sohn, durch meinen Knecht oder durch
meinen Boten; oder durch deinen Sohn, durch deinen Knecht oder
durch deinen Boten”, oder der Verleiher hat zu jenem gesagt: „Ich
will sie dir schicken durch meinen Sohn, durch meinen Knecht oder
durch meinen Boten, oder durch deinen Sohn, durch deinen Knecht
oder durch deinen Boten”, und der Entleiher hat darauf zu ihm
gesagt: „Schicke”, und er hat sie geschickt und sie sind gestorben,
so ist er schuldig. Ebenso verhält es sich beim Zurücksenden.
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