Bawa Metzia 8.1 Wann der Entleiher nicht bezahlen muss
Bawa Metzia 8.1 Wann der Entleiher nicht bezahlen muss
3 Minuten
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Beschreibung
vor 5 Jahren
Wenn jemand eine Kuh entliehen und deren Eigentümer mit ihr
entliehen oder deren Eigentümer mit ihr gemietet hat, oder wenn er
zuerst den Eigentümer entliehen oder gemietet und nachher die Kuh
entliehen hat und diese gestorben ist, so ist er frei, denn es
heißt (2 Moses 22:14): „Wenn sein Herr bei ihm war, bezahlt er
nicht.” Hat er aber zuerst die Kuh entliehen und nachher den
Eigentümer entliehen oder gemietet, und die Kuh ist gestorben, so
ist er schuldig, denn es heißt (ebd. 13): „Ist der Herr nicht bei
ihm, so muss er bezahlen.”
entliehen oder deren Eigentümer mit ihr gemietet hat, oder wenn er
zuerst den Eigentümer entliehen oder gemietet und nachher die Kuh
entliehen hat und diese gestorben ist, so ist er frei, denn es
heißt (2 Moses 22:14): „Wenn sein Herr bei ihm war, bezahlt er
nicht.” Hat er aber zuerst die Kuh entliehen und nachher den
Eigentümer entliehen oder gemietet, und die Kuh ist gestorben, so
ist er schuldig, denn es heißt (ebd. 13): „Ist der Herr nicht bei
ihm, so muss er bezahlen.”
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