Bawa Metzia 6.3 Wenn der Esel stribt

Bawa Metzia 6.3 Wenn der Esel stribt

Bawa Metzia 6.3 Wenn der Esel stribt
8 Minuten

Beschreibung

vor 5 Jahren
Mietet jemand einen Esel, um ihn im Gebirge zu führen, und er führt
ihn im Tal, oder mietet er ihn für Talwege, und führt ihn im
Gebirge, obwohl dieser Weg zehn Mil und jener zehn Mil ist, so ist
er dennoch zum Ersatz verpflichtet, wenn der Esel stirbt. Wenn
jemand einen Esel mietet und dieser erblindet oder wird zum
Frohndienst genommen, so kann der Vermieter zu ihm sagen: „Da hast
du das Deinige vor dir!” Wenn er aber stirbt oder gebrochen wird,
so muss der Vermieter ihm einen anderen Esel stellen. Mietet jemand
einen Esel, um ihm im Gebirge zu führen, und er führt ihn im Tal,
so ist er, wenn der Esel ausgleitet, frei, und wenn er sich
erhitzt, schuldig. Mietet er ihn, um ihm im Tal zu führen, und er
führt ihn im Gebirge, so ist er, wenn der Esel ausgleitet,
schuldig, und wenn er sich erhitzt, frei. Geschah es aber in Folge
des Steigens, so ist er schuldig.

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