Bawa Metzia 5.4 Mehr verbotener Geschäfte

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7 Minuten

Beschreibung

vor 5 Jahren
Man darf nicht einem Krämer auf halben Gewinn einsetzen, auch darf
man nicht einem Händler Geld geben, um dafür Früchte auf halben
Gewinn einzukaufen, außer wenn man ihm seinen Lohn wie einem
Arbeiter bezahlt. Man darf nicht Hühner zur Hälfte des Ertrags
ansetzen, ebenso darf man nicht Kälber und Eselfüllen zur Hälfte
abschätzen, außer wenn man dem Übernehmer den Lohn für seine Mühe
und seine Nahrung gibt. Man darf aber Kälber und Eselfüllen zur
Hälfte übernehmen und sie ziehen, bis sie ein Drittel groß sind,
und einen Esel, bis er tragfähig geworden ist.

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