Bawa Metzia 4.8 In 5 fällen muss man 1/5 hinzufügen.

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6 Minuten

Beschreibung

vor 5 Jahren
In fünf Fällen ist man zur Zugabe eines Fünftels verpflichtet: Wer
Hebe, Zehnt-Hebe, Zehnt-Hebe von Demai, Teig-Hebe oder Erstlinge
isst, muss ein Fünftel zugeben. Wer die Früchte seiner vierjährigen
Bäume oder seinen zweiten Zehnt auslöst, muss ein Fünftel zugeben.
Wer sein Geheiligtes auslöst, muss ein Fünftel zugeben. Wer von
Heiligem einen Nutzen im Wert einer Pruta hat, muss ein Fünftel
zugeben, und wer seinem Nächsten den Wert einer Pruta geraubt und
es abgeschworen hat, muss ein Fünftel zugeben.

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