Die halbe Wahrheit reicht nicht
Der Vertreter einer UG haftet persönlich, wenn er…
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Der Vertreter einer UG haftet persönlich, wenn er die
Haftungsbeschränkung nicht klarstellt. Dass er ihm überlassene
Unterlagen verwendet, ändert nichts an der verschuldensunabhängigen
Garantiehaftung. Die gesetzlichen Vorgaben "Unternehmergesellschaft
(haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" sind exakt und
buchstabengetreu einzuhalten. Was dies im Einzelnen für Sie als
Vertreter bedeutet, erfahren Sie in unserer neuen Folge aus der
Reihe Rechtsinformationen für die Vertriebspraxis. Sie finden das
Urteil auch im EversOK: BGH, 13.01.2022 - III ZR 210/20 - EversOK
Außerdem haben wir das Urteil vorgestellt in der Zeitschrift
Versicherungsmagazin. Den Beitrag finden Sie in unserem
Artikelarchiv unserer Website: https://www.evers-vertriebsrecht.de
Kontakt: EVERS Rechtsanwälte für Vertriebsrecht T: 0421 696770 E:
kanzlei@evers-vertriebsrecht.de
Haftungsbeschränkung nicht klarstellt. Dass er ihm überlassene
Unterlagen verwendet, ändert nichts an der verschuldensunabhängigen
Garantiehaftung. Die gesetzlichen Vorgaben "Unternehmergesellschaft
(haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" sind exakt und
buchstabengetreu einzuhalten. Was dies im Einzelnen für Sie als
Vertreter bedeutet, erfahren Sie in unserer neuen Folge aus der
Reihe Rechtsinformationen für die Vertriebspraxis. Sie finden das
Urteil auch im EversOK: BGH, 13.01.2022 - III ZR 210/20 - EversOK
Außerdem haben wir das Urteil vorgestellt in der Zeitschrift
Versicherungsmagazin. Den Beitrag finden Sie in unserem
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