Nachbearbeitungspflicht bei Kündigung und Beitragsfreistellung (Teil 3)
In den Fällen, in denen der Versicherungsnehmer e…
10 Minuten
Podcast
Podcaster
WIR LEBEN VERTRIEBSRECHT!
Deshalb schätzen unsere…
Beschreibung
vor 2 Jahren
In den Fällen, in denen der Versicherungsnehmer einen
Lebensversicherungsvertrag kündigt oder er ihn beitragsfrei stellen
lässt, muss der Versicherer dem Makler Gelegenheit zur
Nachbearbeitung gegeben. Das hat der Maklersenat des BGH
entschieden. Was dies im Einzelnen für Sie als Makler bedeutet,
erfahren Sie in unserer neuen Folge aus der Reihe
Rechtsinformationen für die Vertriebspraxis. Sie finden die
Entscheidung auch im EversOK:
https://ok-vertriebsrecht.de/dokument/2064049 (BGH, 08.07.2021 - I
ZR 248/19 - EversOK) Kontakt: EVERS Rechtsanwälte für
Vertriebsrecht T: 0421 696770 E: kanzlei@evers-vertriebsrecht.de
Lebensversicherungsvertrag kündigt oder er ihn beitragsfrei stellen
lässt, muss der Versicherer dem Makler Gelegenheit zur
Nachbearbeitung gegeben. Das hat der Maklersenat des BGH
entschieden. Was dies im Einzelnen für Sie als Makler bedeutet,
erfahren Sie in unserer neuen Folge aus der Reihe
Rechtsinformationen für die Vertriebspraxis. Sie finden die
Entscheidung auch im EversOK:
https://ok-vertriebsrecht.de/dokument/2064049 (BGH, 08.07.2021 - I
ZR 248/19 - EversOK) Kontakt: EVERS Rechtsanwälte für
Vertriebsrecht T: 0421 696770 E: kanzlei@evers-vertriebsrecht.de
Weitere Episoden
15 Minuten
vor 2 Jahren
7 Minuten
vor 2 Jahren
12 Minuten
vor 2 Jahren
11 Minuten
vor 2 Jahren
11 Minuten
vor 2 Jahren
In Podcasts werben
Kommentare (0)