Neues zum Corona-Bonus oder der Coronaprämie

Neues zum Corona-Bonus oder der Coronaprämie

Was du nun wissen solltest
3 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

Wir möchten kurz erläutern worum es sich dabei handelt und welche
Voraussetzungen daran geknüpft sind. 

Die Möglichkeit zur steuer- und beitragsfreien Auszahlung der
Corona-Sonderzahlung ist bis 31.03.2022 verlängert worden.
Hierdurch können Arbeitgeber ihren Beschäftigten bis zu 1.500€
steuer- und beitragsfrei auszahlen. Die Auszahlung ist auch in
mehreren Raten möglich. 

Wichtig ist, dass es sich hierbei um eine zusätzliche Zahlung
handelt und man nicht etwa das Urlaubsgeld als
Corona-Sonderzahlung deklariert. Diese muss zusätzlich zum
ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. 

Ein Zusammenhang mit der Coronakrise muss außerdem erkennbar sein
und in der Personalakte oder im Lohnkonto dokumentiert werden.
Ein Zusammenhang ist zum Beispiel, dass eine Krankenschwester
besondere Hygienemaßnahmen einzuhalten hat oder außergewöhnliche
Belastungen. Aber auch von Kurzarbeit gebeutelte Beschäftigte
kann man mittels der Corona-Sonderzahlung
unterstützen. 

Die steuer- und beitragsfreie Corona-Sonderzahlung kann allen
Beschäftigten gezahlt werden – unabhängig vom Umfang der
Beschäftigung. Sprich auch geringfügig entlohnten Beschäftigten,
den sogenannten Minijobbern. 

Der Freibetrag der Corona-Sonderzahlung gilt pro
Dienstverhältnis, sprich ein Vollzeitbeschäftigter der nebenbei
als Minijobber arbeitet kann von Firma X 1.500€ erhalten und von
Firma Y ebenfalls noch einmal 1.500€. 


Mehr Informationen auch auf unserer Webseite
www.easylohn.eu 


Wichtiger Hinweis:
Wir machen darauf aufmerksam, dass die hier veröffentlichen
Informationen lediglich dem unverbindlichen Informationszweck
dienen und keine Rechts- oder Steuerberatung im eigentlichen
Sinne darstellen. Der Inhalt dieses Angebots kann und soll eine
individuelle und verbindliche Rechts- und Steuerberatung, die auf
Ihre spezifische Situation eingeht, nicht ersetzen. Außerdem
übernehmen wir keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit,
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Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im zulässigen
Rahmen ausgeschlossen. 

Insofern verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne
Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

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