#107 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025: Auswirkungen auf Unternehmen und digitale Angebote
5 wertvolle Tipps die du unbedingt beachten solltest
8 Minuten
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vor 9 Monaten
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sagt, dass du deine
Website und App für jedermann zugänglich machen musst. Das Gesetz
setzt eine EU-Richtlinie um und gilt für alle elektronischen
Produkte und Dienstleistungen, wie Computer, Tablets, Smartphones,
online-Angebote und mehr. Es bedeutet, dass deine digitalen
Angebote für alle, auch für Menschen mit Behinderungen, benutzbar
sein müssen. Es gibt einen Entwurf vorgelegt, wie du die
Barrierefreiheit im Onlinebereich umsetzen kannst. Die Grundlage
dafür sind wahrscheinlich die Web Content Accessibility Guidelines
(WCAG) 2.1. Wenn du dich nicht an die Regeln hältst, kann das teuer
werden. Es kann sogar sein, dass du dein Angebot stoppen musst und
Bußgelder zahlen musst. Menschen haben das Recht, es zu melden,
wenn deine Angebote nicht barrierefrei sind und können Maßnahmen
zur Beseitigung fordern. Hier die wichtigsten Punkte, die du wissen
solltest: - Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) hat zum
Ziel, jeder Person die Teilnahme am Wirtschaftsleben zu
ermöglichen. - Digitale Barrierefreiheit steht für die allgemeine
Nutzbarkeit digitaler Angebote, auch für Menschen mit
Behinderungen. - Bis zum 28. Juni 2025 müssen alle Websites und
Apps barrierefrei sein. - Das BFSG betrifft alle Unternehmen, die
eine eigene Webseite haben. - Es existiert eine Verordnung zur
genauen Festlegung der Barrierefreiheitsanforderungen. -
Elektronische Dienstleistungen müssen zusätzliche Auflagen
erfüllen. - Unternehmen, die die Auflagen nicht einhalten, können
Sanktionen erhalten. - Es gelten Ausnahmen für bestimmte
Unternehmen. - Verbraucher können BFSG-Verstöße auf verschiedene
Weisen melden. - Das BFSG ermöglicht ein eigenes Klagerecht für
Verbände und qualifizierte Einrichtungen. WICHTIG: Ziehe unbedingt
deinen Rechtsbeistand bei dem Thema
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz hinzu! Erstgespräch:
https://alsa-digital.de/erstgespraech
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz:
https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html
---------------------------------------- Web:
https://alsa-digital.de Web: https://texten-mit-ki.de
Facebook-Seite von Simone:
https://www.facebook.com/alsa.digital.seo Facebook-Seite von Frank:
https://www.facebook.com/ALSA.digital.GmbH LinkedIn Simone:
https://www.linkedin.com/in/simone-sarodnick-seo-sea-ga4 LinkedIn
Frank: https://www.linkedin.com/in/frank-sarodnick-seo
Website und App für jedermann zugänglich machen musst. Das Gesetz
setzt eine EU-Richtlinie um und gilt für alle elektronischen
Produkte und Dienstleistungen, wie Computer, Tablets, Smartphones,
online-Angebote und mehr. Es bedeutet, dass deine digitalen
Angebote für alle, auch für Menschen mit Behinderungen, benutzbar
sein müssen. Es gibt einen Entwurf vorgelegt, wie du die
Barrierefreiheit im Onlinebereich umsetzen kannst. Die Grundlage
dafür sind wahrscheinlich die Web Content Accessibility Guidelines
(WCAG) 2.1. Wenn du dich nicht an die Regeln hältst, kann das teuer
werden. Es kann sogar sein, dass du dein Angebot stoppen musst und
Bußgelder zahlen musst. Menschen haben das Recht, es zu melden,
wenn deine Angebote nicht barrierefrei sind und können Maßnahmen
zur Beseitigung fordern. Hier die wichtigsten Punkte, die du wissen
solltest: - Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) hat zum
Ziel, jeder Person die Teilnahme am Wirtschaftsleben zu
ermöglichen. - Digitale Barrierefreiheit steht für die allgemeine
Nutzbarkeit digitaler Angebote, auch für Menschen mit
Behinderungen. - Bis zum 28. Juni 2025 müssen alle Websites und
Apps barrierefrei sein. - Das BFSG betrifft alle Unternehmen, die
eine eigene Webseite haben. - Es existiert eine Verordnung zur
genauen Festlegung der Barrierefreiheitsanforderungen. -
Elektronische Dienstleistungen müssen zusätzliche Auflagen
erfüllen. - Unternehmen, die die Auflagen nicht einhalten, können
Sanktionen erhalten. - Es gelten Ausnahmen für bestimmte
Unternehmen. - Verbraucher können BFSG-Verstöße auf verschiedene
Weisen melden. - Das BFSG ermöglicht ein eigenes Klagerecht für
Verbände und qualifizierte Einrichtungen. WICHTIG: Ziehe unbedingt
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