Willensmängel nach §§ 116, 118 BGB

Willensmängel nach §§ 116, 118 BGB

12 Minuten

Beschreibung

vor 10 Monaten

In diesem Video wird das BEWUSSTE Abweichen von subjektiv
Gewolltem und objektiv Erklärtem nach den §§ 116, 118 behandelt.
Den § 116 nennt man auch einen schlechten Scherz und der § 118
bezeichnet den guten Scherz. Auch wird die Relevanz in der
Klausur angesprochen.


Timestamps: 0:00 Intro 0:04 Übersicht
Willensmängel 0:32 Beispiel 4:20 Beispiel 2 6:49 In der Klausur
9:38 Abgrenzung §§ 116, 118

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