Mehr als einmal bestraft
Welche Auswirkungen die Corona-Pandemie auf straffällige Frauen
hat.
29 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Der Fachdienst Straffälligenhilfe des Sozialdienstes katholischer
Frauen (SkF) München betreut und unterstützt Frauen vor, während
und nach der Haft. Diese Arbeit war und ist durch Corona enorm
erschwert. Zum Beispiel gestalten sich die Vorbereitung der
Entlassung aus der Haft wegen der Kontaktbeschränkungen deutlich
schwieriger. In dieser Folge von „Total Sozial“ geht es deswegen um
die Arbeit des Teams der Straffälligen-Hilfe und wie der SkF den
Frauen auch während Corona helfen kann. Aber es geht auch um die
Situation von Frauen im Gefängnis allgemein und darum, wie sich
ihre Lage speziell durch Corona noch weiter verschlimmert hat.
Extrem hart gestaltet sich zum Beispiel der Haftantritt: Die Frauen
müssen – unabhängig vom Testergebnis – mindestens 14 Tage in
Quarantäne, das bedeutet zwei Wochen lang 23 Stunden am Tag
Einschluss in einer Einzelzelle mit nur einer Stunde Hofgang – und
das in der äußerst sensiblen ersten Zeit in Haft. Hinzu kommen die
eingeschränkten Kontaktmöglichkeiten nach draußen: Besuche waren -
wie schon im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 – auch im vergangenen
Winter nur einmal im Monat und ausschließlich für Eltern,
Partner*innen und Kinder möglich.
Frauen (SkF) München betreut und unterstützt Frauen vor, während
und nach der Haft. Diese Arbeit war und ist durch Corona enorm
erschwert. Zum Beispiel gestalten sich die Vorbereitung der
Entlassung aus der Haft wegen der Kontaktbeschränkungen deutlich
schwieriger. In dieser Folge von „Total Sozial“ geht es deswegen um
die Arbeit des Teams der Straffälligen-Hilfe und wie der SkF den
Frauen auch während Corona helfen kann. Aber es geht auch um die
Situation von Frauen im Gefängnis allgemein und darum, wie sich
ihre Lage speziell durch Corona noch weiter verschlimmert hat.
Extrem hart gestaltet sich zum Beispiel der Haftantritt: Die Frauen
müssen – unabhängig vom Testergebnis – mindestens 14 Tage in
Quarantäne, das bedeutet zwei Wochen lang 23 Stunden am Tag
Einschluss in einer Einzelzelle mit nur einer Stunde Hofgang – und
das in der äußerst sensiblen ersten Zeit in Haft. Hinzu kommen die
eingeschränkten Kontaktmöglichkeiten nach draußen: Besuche waren -
wie schon im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 – auch im vergangenen
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