Beschreibung

vor 5 Jahren

Um harmlose Eierstockzysten von bösartigem Eierstockkrebs
zu unterscheiden, verwenden Ärzte das Ultraschallverfahren.
Zysten und Krebsgeschwülste bilden im sonografischen Bild
bestimmte Muster, die ein erfahrener Fachmann unterscheiden kann.
Für ein hohes Qualitätsniveau der Untersuchung setzt sich die
Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.V. (DEGUM)
ein. Sie fordert, dass der Ultraschall der Eierstöcke eine
Kassenleistung wird – auch wenn kein akuter Verdacht auf
Eierstockkrebs besteht. Mit diesem Verfahren ist eine frühe
Diagnose der Erkrankung gut möglich, wodurch die Überlebensrate
der Patientinnen deutlich verbessert werden kann.


An den Eierstöcken können sich gutartige Zysten und bösartige
Krebsgeschwüre bilden. Jüngere Frauen sind eher von den harmlosen
Zysten betroffen. Eierstockkrebs, das sogenannte Ovarialkarzinom
ist bei Frauen unter 50 Jahren selten. Er tritt meistens erst bei
älteren Frauen auf. Sowohl Zysten als auch Eierstockkrebs machen
sich erst ab einer gewissen Größe bemerkbar, zum Beispiel durch
Schmerzen oder Blutungen. Weil sich ein bösartiger Tumor oft
schon weit entwickelt hat, wenn er entdeckt wird, hat
Eierstockkrebs eine ungünstige Prognose: Nach fünf Jahren leben
nach Angabe des Robert Koch-Instituts (RKI) nur noch etwa 41
Prozent der Patientinnen.


„Wichtig für das Überleben der Betroffenen ist eine möglichst
frühe Diagnose. Eine gute Möglichkeit hierzu bietet das
Ultraschallverfahren, denn bestimmte Muster im Ultraschallbild
lassen eine Krebsgeschwulst ziemlich eindeutig erkennen. So wird
eine deutliche Unterscheidung von harmloseren Erkrankungen wie
Eierstockzysten möglich“, erklärt Professor Dr. med. Professor
h.c. Eberhard Merz, Experte der DEGUM. 


Die harmlose Ultraschalluntersuchung erspart einer Frau
möglicherweise eine Gewebeentnahme; diese ist dann nur nötig,
wenn der Ultraschallbefund Zweifel offenlässt. Bei Frauen während
oder nach den Wechseljahren untersucht der Arzt zusätzlich das
Blut auf sogenannte Tumormarker.


Entscheidend für eine sichere Diagnose sind die Qualifikation des
behandelnden Arztes und erstklassige Ultraschallgeräte. Die DEGUM
sorgt mit ihren Zertifizierungen für entsprechende Standards und
gewährleistet sowohl auf personeller als auch auf
gerätetechnischer Ebene ein hohes Qualitätsniveau. „Patientinnen
sollten darauf achten, die Ultraschalluntersuchung möglichst bei
einem von uns zertifizierten Arzt durchführen zu lassen“, rät
Professor Merz.


Momentan bewertet der von den gesetzlichen Krankenkassen
finanzierte Monitor für Individuelle Gesundheitsleistungen
(IGeL-Monitor) den Nutzen des Ultraschalls der Eierstöcke zur
Krebsfrüherkennung als negativ. Wenn kein akuter Verdacht auf die
Erkrankung besteht, müssen Frauen den Ultraschall der Eierstöcke
als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) selbst bezahlen.
Professor Dr. med. Professor h.c. Eberhard Merz, Leiter des
Zentrums für Ultraschalldiagnostik und Pränatalmedizin Frankfurt,
fordert aber: „Das Ultraschallverfahren zur Früherkennung von
Eierstockkrebs sollte künftig eine Leistung der Krankenkassen
werden – auch wenn kein akuter Verdacht auf Eierstockkrebs
besteht.“ So könne die Überlebensrate der Patientinnen deutlich
verbessert werden. 


Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.V.
(DEGUM)
MEDIZIN ASPEKTE www.medizin-aspekte.de

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