Beschreibung

vor 5 Jahren

Der Start der Sommerferien steht vor der Tür. Millionen
Reisende planen, in den nächsten Wochen mit dem Flieger zu ihrem
Traumziel abzuheben. Ganz klar: Ins Gepäck gehört auch eine
Reiseapotheke. Was viele allerdings nicht wissen: In einigen
Ländern kann es selbst mit alltäglichen Hustenstillern zu
Problemen bei der Einreise kommen. Marlene Haufe,
Gesundheitsexpertin bei apomio.de
erklärt, worauf Flugreisende bei der Mitnahme von
Arzneimitteln achten sollten.


Wenn der Koffer verloren geht, kann die Urlaubsfreude bereits zu
Beginn einen erheblichen Dämpfer erfahren. Fatal können die
Folgen werden, wenn sich im Koffer dringend benötigte
Arzneimittel etwa für chronisch Kranke befinden. Daher lautet der
wichtigste Hinweis von Marlene Haufe: „Die Reiseapotheke gehört
ins Handgepäck.“ Aber auch dieser Grund spricht dafür: Im
Laderaum eines Flugzeugs kommt es mitunter zu extremen
Temperaturschwankungen. In einigen Flugzeugtypen können sogar
Minusgrade erreicht werden. „Dadurch kann die Wirksamkeit von
einigen Medikamenten beeinträchtigt werden“, erklärt die
Gesundheitsexpertin und verweist auf das Beispiel Insulin,
welches durch Einfrieren unwirksam wird.


Doch wie verträgt sich diese Empfehlung mit den EU-Richtlinien in
Bezug auf das Handgepäck? Diese schreibt vor, dass Flüssigkeiten,
Cremes und Gels nur in kleinen Behältern und Mengen von maximal
100 ml im Handgepäck mitgeführt werden dürfen. „Arzneimittel sind
von diesen Vorgaben ausgeschlossen“, weiß Marlene Haufe:
„Allerdings müssen Reisende bei einigen Medikamenten einen
Nachweis des behandelnden Arztes vorlegen können, welcher die
Erkrankung und die Medikation beinhaltet und bescheinigt, dass
die Medikamente nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.“
Das ist auch wichtig, wenn es um die Mitnahme von Spritzen etwa
für Diabetiker geht, da diese ansonsten als Waffen gelten.


Für Reisen innerhalb der EU können so Medikamente für den
Eigenbedarf in der Regel problemlos mitgenommen werden. „Wer auf
Betäubungsmittel angewiesen ist, muss allerdings ein vom Arzt
ausgefülltes und dem zuständigen Gesundheitsamt unterzeichnetes
Formular vorlegen können“, verdeutlicht die Expertin. Dieses
Formular steht auf der Website des Bundesinstituts für
Arzneimittel und Medizinprodukte zum Download bereit.


In den Ländern außerhalb der EU bestehen mitunter völlig
unterschiedliche Bestimmungen. Vor allem in islamisch geprägten
Ländern sind die Regelungen sehr streng und die Ermittler gehen
bei manchen Mitteln, die bei uns als Medikamente anerkannt sind,
von Drogen aus. Im Zweifel sollten sich Reisende nur auf die
Auskunft der jeweiligen Landesvertretung verlassen und sich diese
Informationen schriftlich bestätigen lassen. „Hier erfahren Sie,
welche Mengen Sie einführen dürfen und welche Dokumente nötig
sind.“ Die entsprechenden Bescheinigungen sind in der Regel
mehrsprachig verfasst. Wer abseits der üblichen Touristenrouten
reist, der sollte in jedem Fall auch eine Bescheinigung in
Landessprache mit sich führen. Auch wer im Normalfall nicht auf
Medikamente angewiesen ist, der sollte ein Minimum an
Arzneimitteln mit sich führen. 


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apomio.de
MEDIZIN ASPEKTE www.medizin-aspekte.de
Weitere Informationen für unsere Hörerinnen und
Hörer: https://bit.ly/2JAhthQ

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