Wiederholte Strafverfolgung: Tabubruch oder notwendige Reform?

Wiederholte Strafverfolgung: Tabubruch oder notwendige Reform?

Wer einmal für eine Tat verurteilt oder freigesprochen wurde, darf nicht erneut in der gleichen Sache angeklagt werden. Für Mord gilt das jetzt nicht mehr. Der Bundestag hat in der Nacht auf Freitag …
10 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren
Wer einmal für eine Tat verurteilt oder freigesprochen wurde, darf
nicht erneut in der gleichen Sache angeklagt werden. Für Mord gilt
das jetzt nicht mehr. Der Bundestag hat in der Nacht auf Freitag
eine weitere Ausnahme zum Verbot der Doppelbestrafung beschlossen.
>> Artikel zum Nachlesen:
https://detektor.fm/politik/zurueck-zum-thema-verbot-der-doppelbestrafung

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