Beschreibung

vor 8 Monaten

- Datum im Schreiben unerheblich


- Fristwahrung mit Zugang


- Zustellung von Schreiben an die Gegenseite


- per Post (Einschreiben/ Rückschein - schlecht)


- per Einwurf / Zeugen (auch Familienangehörige können Zeugen
sein)


- per Gerichtsvollzieher


- Arbeitnehmer/ Arbeitgeber müssen nichts quittieren


- keine Kopie muss zurück geschickt werden


- Einwurf in den Briefkasten immer besser als Abgabe bei
bestimmten Personen





Artikel:


1. zur Kündigung


2. BAG: Zugang einer Kündigung auch bei Übergabe an Ehegatten
außerhalb der Wohnung


3. Zustellung einer Kündigung über einen Gerichtsvollzieher


4. Wie kann man eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses
sicher zustellen?





Homepage:


Rechtsanwalt Arbeitsrecht in Berlin - Andreas Martin



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