Kündigung zustellen - aber wie?
11 Minuten
Beschreibung
vor 8 Monaten
- Datum im Schreiben unerheblich
- Fristwahrung mit Zugang
- Zustellung von Schreiben an die Gegenseite
- per Post (Einschreiben/ Rückschein - schlecht)
- per Einwurf / Zeugen (auch Familienangehörige können Zeugen
sein)
- per Gerichtsvollzieher
- Arbeitnehmer/ Arbeitgeber müssen nichts quittieren
- keine Kopie muss zurück geschickt werden
- Einwurf in den Briefkasten immer besser als Abgabe bei
bestimmten Personen
Artikel:
1. zur Kündigung
2. BAG: Zugang einer Kündigung auch bei Übergabe an Ehegatten
außerhalb der Wohnung
3. Zustellung einer Kündigung über einen Gerichtsvollzieher
4. Wie kann man eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses
sicher zustellen?
Homepage:
Rechtsanwalt Arbeitsrecht in Berlin - Andreas Martin
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