Beschreibung

vor 8 Monaten

- einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis


- Zeugnisinhalt: Leistungs- und Verhaltensbeurteilung


- keine Abmahnungen im Zeugnis


- wohlwollend = gut?


- Anspruch auf gutes Zeugnis?


- Anspruch auf durchschnittliches Zeugnis = Note 3!


- kein Anspruch auf Abschlussformel





Artikel:


1. Arbeitspapiere


2. Arbeitszeugnis


3. BAG: kein Anspruch auf Abschlussformel








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Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin - Anwalt Andreas Martin



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