Mythen im Arbeitsrecht: Heute - gegen eine Abmahnung muss man sofort vorgehen!

Mythen im Arbeitsrecht: Heute - gegen eine Abmahnung muss man sofort vorgehen!

10 Minuten

Beschreibung

vor 9 Monaten




- Abmahnung besteht aus 3 Teilen:


- Pflichtverstoß / richtiges Verhalten / Warnung


- oft aus formellen Gründen schon unwirksam


- Abmahnung kann berichtigt werden


- Gegendarstellung muss in Personalakte aufgenommen werden


- Entfernungsklage - oft unnötig und taktisch falsch!





Artikel:


1. Abmahnung


2. Abmahnung wegen Verspätung


3. Muster einer Abmahnung wegen Verspätung





Podcast:


1. Mythen im Arbeitsrecht: Heute - man muss 3 x abmahnen und darf
dann erst kündigen?








Homepage:


Rechtsanwalt Andreas Martin- Fachanwalt für Arbeitsrecht in
Berlin

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