Krank ist krank oder doch nicht?
8 Minuten
Beschreibung
vor 9 Monaten
Beweiswert einer
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Normalfall = Beweiswert liegt vor
- Ausnahme: Beweiswert ist erschüttert
- dann muss der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit nachweisen
- (P) passgenaue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
- Fälle des BAG:
- 1. BAG vom 08.09.2021 - 5 AZR 149/21 - Eigenkündigung und
gleichzeitig passgenaue Krankschreibung bis Ende des AV
- 2. BAG vom 13.12.2023 – 5 AZR 137/23 - Arbeitgeber kündigt und
Arbeitnehmer lässt sich bis Ende des AV krank schreiben und ist
dann am nächsten Tag zur neuen Arbeitsstelle wieder arbeitsfähig
Artikel:
1. Kündigung in Probezeit wegen Krankheit
2. Krankschreibung nach Kündigung des Arbeitgebers
3. Kündigung wegen Krankheit - Abfindung möglich?
Podcastfolgen:
1. telefonische Krankschreibung
2. Krankschreibung bei Kündigung ein Problem?
Homepage:
Rechtsanwalt Arbeitsrecht in Berlin - Andreas Martin
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