Beschreibung

vor 9 Monaten

Beweiswert einer
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung





- Normalfall = Beweiswert liegt vor


- Ausnahme: Beweiswert ist erschüttert


- dann muss der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit nachweisen


- (P) passgenaue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen


- Fälle des BAG:


- 1. BAG vom 08.09.2021 - 5 AZR 149/21 - Eigenkündigung und
gleichzeitig passgenaue Krankschreibung bis Ende des AV


- 2. BAG vom 13.12.2023 – 5 AZR 137/23 - Arbeitgeber kündigt und
Arbeitnehmer lässt sich bis Ende des AV krank schreiben und ist
dann am nächsten Tag zur neuen Arbeitsstelle wieder arbeitsfähig





Artikel:


1. Kündigung in Probezeit wegen Krankheit


2. Krankschreibung nach Kündigung des Arbeitgebers


3. Kündigung wegen Krankheit - Abfindung möglich?








Podcastfolgen:


1. telefonische Krankschreibung


2. Krankschreibung bei Kündigung ein Problem?





Homepage:


Rechtsanwalt Arbeitsrecht in Berlin - Andreas Martin

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