aktuelle Entscheidung des BAG: Täuschung über Corona-Impffähigkeit und außerordentliche Kündigung

aktuelle Entscheidung des BAG: Täuschung über Corona-Impffähigkeit und außerordentliche Kündigung

10 Minuten

Beschreibung

vor 10 Monaten

- einrichtungsbezogene Impfpflicht in der Pflegebranche (16. März
bis 31. Dezember 2022)


- Fälle des Bundesarbeitsgerichts:


- BAG, Urteil vom 14.12.2023 -2 AZR 55/23 (Pflegehelferin) und


BAG, Urteil vom 14.12.2023 -2 AZR 66/23 (Krankenschwester)


- Vorlage einer im Internet bezogenen Bescheinigung über ärztlich
festgestellte Impfunfähigkeit (Coronavirus Sars-CoV-2) und damit
Täuschung des Arbeitgebers


- außerordentliche Kündigung durch Arbeitgeber wirksam


- wahrheitswidrige Behaupt und Täuschung des Arbeitgebers





Artikel:


1. Impfpflicht in der Pflegebranche


2. gefälschter Impfpass und Kündigung


3. Schmerzensgeld vom Arbeitgeber bei Corona-Infektion?








Homepage:


Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin - Andreas Martin



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