Mythen im Arbeitsrecht: Heute - wenn im Aufhebungsvertrag etwas von einer betriebsbedingten Kündigung steht, bekommt man keine Sperre!
12 Minuten
Beschreibung
vor 11 Monaten
- Aufhebungsvertrag - Sperrzeit ist der Normalfall
Nach dem BSG gibt es auch beim Auslösungsvertrag keine Sperren,
wenn
- eine Kündigung mit Bestimmtheit in Aussicht gestellt worden
ist,
- drohende AG-Kündigung auf betriebliche oder personenbezogene
Gründe (nicht verhaltensbedingte) Gründe gestützt wurde,
- die Kündigungsfrist eingehalten wurde,
- der Arbeitnehmer nicht unkündbar war und
- eine Abfindung von bis zu 0,5 Monatsgehältern für jedes Jahr
des Arbeitsverhältnisses an den AN gezahlt wird.
- aber Nachweise durch den Arbeitnehmer gefordert
ähnliche Podcastbeiträge:
1. Verhandlungen mit dem Arbeitgeber nach einer Kündigung?
2. Weshalb man keinen Aufhebungsvertrag schließen sollte?
Artikel:
1. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und Aufhebungsvertrag
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Rechtsanwalt Arbeitsrecht in Berlin - Andreas Martin
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