Mythen im Arbeitsrecht: Heute - wenn im Aufhebungsvertrag etwas von einer betriebsbedingten Kündigung steht, bekommt man keine Sperre!

Mythen im Arbeitsrecht: Heute - wenn im Aufhebungsvertrag etwas von einer betriebsbedingten Kündigung steht, bekommt man keine Sperre!

12 Minuten

Beschreibung

vor 11 Monaten

- Aufhebungsvertrag - Sperrzeit ist der Normalfall


Nach dem BSG gibt es auch beim Auslösungsvertrag keine Sperren,
wenn


- eine Kündigung mit Bestimmtheit in Aussicht gestellt worden
ist,


- drohende AG-Kündigung auf betriebliche oder personenbezogene
Gründe (nicht verhaltensbedingte) Gründe gestützt wurde,


- die Kündigungsfrist eingehalten wurde,


- der Arbeitnehmer nicht unkündbar war und


- eine Abfindung von bis zu 0,5 Monatsgehältern für jedes Jahr
des Arbeitsverhältnisses an den AN gezahlt wird.





- aber Nachweise durch den Arbeitnehmer gefordert





ähnliche Podcastbeiträge:


1. Verhandlungen mit dem Arbeitgeber nach einer Kündigung?


2. Weshalb man keinen Aufhebungsvertrag schließen sollte?





Artikel:


1. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und Aufhebungsvertrag








Homepage


Rechtsanwalt Arbeitsrecht in Berlin - Andreas Martin

Kommentare (0)

Lade Inhalte...

Abonnenten

15
15
:
: