Mythen im Arbeitsrecht: Heute - nach bestandener Probezeit ist man sicher?

Mythen im Arbeitsrecht: Heute - nach bestandener Probezeit ist man sicher?

12 Minuten

Beschreibung

vor 11 Monaten

- Regelung: § 622 Abs. 3 BGB


- Kündigungsfrist 2 Wochen taggenau


- muss (widerspruchslos) vereinbart werden


- Unterschied zur Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz





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