Beschreibung

vor 1 Jahr

- Kündigungsschreiben und Angabe des Grundes


- fast immer nachteilig für den Arbeitgeber


- keine Kündigungsbegründungspflicht


- Ausnahmen: § 22 Abs.3 BBiG – Berufungsbildungsgesetz; § 9 III 2
MuSchG


- Betriebsrat


- Grund muss aber meistens (KSchG) vorliegen





ähnliche Podcastfolgen:


1. 3x abmahnen und erst dann kündigen?


2. Verhandlungen mit dem Arbeitgeber vor oder nach der Kündigung?





Artikel dazu:


- Ist ein Kündigungsgrund in der Kündigungserklärung notwendig?


- Kündigung - was man wissen sollte!





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Rechtsanwalt Arbeitsrecht in Berlin

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