Haftung des Arbeitnehmers bei Schäden?
13 Minuten
Beschreibung
vor 1 Jahr
Arbeitnehmerhaftung
- Begrenzung von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze
gelten
betriebliche Veranlassung
- arbeitsvertraglich übertragen
- die er im Interesse des Arbeitgebers
3 Grundsätze der Haftung
- fahrlässiger Pflichtverletzung: haftungsfrei
- normale Fahrlässigkeit: Haftungsteilung
- grobe Fahrlässigkeit: volle Haftung
Umfang der Haftung:
- umstritten
- BAG 28.10.2010 - 8 AZR 418/09 - es gibt keine feste,
summenmäßig beschränkte Obergrenze der Haftung.
Artikel:
Mankohaftung des Arbeitnehmers
Hompepage:
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin
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