Beschreibung

vor 1 Jahr

Arbeitnehmerhaftung


- Begrenzung von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze
gelten





betriebliche Veranlassung


- arbeitsvertraglich übertragen


- die er im Interesse des Arbeitgebers





3 Grundsätze der Haftung


- fahrlässiger Pflichtverletzung: haftungsfrei


- normale Fahrlässigkeit: Haftungsteilung


- grobe Fahrlässigkeit: volle Haftung





Umfang der Haftung:


- umstritten


- BAG 28.10.2010 - 8 AZR 418/09 - es gibt keine feste,
summenmäßig beschränkte Obergrenze der Haftung.





Artikel:


Mankohaftung des Arbeitnehmers





Hompepage:


Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin

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