Beschreibung

vor 1 Jahr

- Nachfrage bei Bekannten und Freunden ist sinnlos


- Anruf beim Arbeitgeber


- Abfindung am Telefon verhandeln


- neue Kündigungsfrist verhandeln


- § 7 KSchG (alle Kündigungen/ Ausnahme: keine schriftliche
Kündigung)


- jede einzelne Kündigung


- Achtung: Verbundkündigungen





Artikel:


- die Kündigung im Arbeitsrecht


- Kündigung wegen Straftat - was ist zu beachten?


- Kündigung wegen Krankheit - Abfindung möglich?


- Kündigungsfrist für Arbeitnehmer - wie wird diese berechnet?





Homepage:


Rechtsanwalt Arbeitsrecht in Berlin - Andreas Martin



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