Bei welcher Straftat muss man mit der Kündigung rechnen?
12 Minuten
Beschreibung
vor 1 Jahr
- Grundsatz: keine absoluten Kündigungsgründe
- innerdienstliche und außerdienstliche Straftaten
- häufige Straftaten auf Arbeit
- Diebstahl und Unterschlagung und Betrug
- Arbeitszeitbetrug
- Beleidigungen gegen Arbeitgeber
- Interessenabwägung
- Emely-Fall und Bagatellkündigung
- Verdachtskündigung
Entscheidungen:
1. Facebook-Beleidigung "fettes Schwein"
2. Emely -BAG-Entscheidung
mein Artikel: Straftaten und Kündigung des Arbeitsverhältnisses
meine Homepage: Rechtsanwalt Arbeitsrecht in Berlin
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