Beschreibung

vor 1 Jahr

Heute geht es um das Thema "gleicher Lohn für gleiche
Arbeit".





- Grundsatz keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts


- Gleiches Entgelt für alle Geschlechter (§§ 3,7 EntgTranspG)


- Außerdienstmitarbeiterin im Vertrieb bekam weniger Grundgehalt


- Arbeitgeber muss nachzahlen


- außerdem Entschädigung wegen Diskriminierung (€ 2.000)





Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Februar 2023 – 8 AZR
450/21 





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Rechtsanwalt Andreas Martin - Fachanwalt für Arbeitsrecht -
Berlin

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