Keine passive Entstrickung durch Änderung eines DBA
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vor 2 Jahren
In dieser Folge des PodcaSteuerrecht beleuchten Herr Dr. Hans
Anders und Herr Dr. Christian Bohlmann eine Entscheidung des 13.
Senats des FG Münster vom 10.08.2022 zur Frage der Anerkennung
einer sog. passiven Entstrickung im Falle einer DBA-Änderung.
In der unter dem Az. 13 K 559/19 G,F ergangenen Entscheidung hat
der Senat entschieden, dass die Änderung eines DBA nicht zur
Verwirklichung des Entstrickungstatbestands nach § 4 Abs. 1 Satz
3 EStG führen kann.
Die Entscheidung ist im Volltext unter
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2022/13_K_559_19_G_F_Urteil_20220810.html
abrufbar.
Lesen Sie hier die zu der Entscheidung ergangene Pressemitteilung
des FG Münster vom 02.11.2022:
https://www.fg-muenster.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/PM_21_02_11_2022/index.php
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