Anwendung des § 6a GrEStG im Falle der Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine neu zu gründende Kapitalgesellschaft
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vor 2 Jahren
In dieser Folge des PodcaSteuerrecht besprechen Herr Dr. Hans
Anders und Herr Dr. Peter Haversath einen Beschluss des 8. Senats
des Finanzgerichts Münster vom 03.05.2022 (Az. 8 V 246/22 GrE).
Dort hat der Senat im Rahmen des auf Aussetzung der Vollziehung
gerichteten Verfahrens entschieden, dass bei der Ausgliederung
eines Einzelunternehmens auf eine neu zu gründende
Kapitalgesellschaft die Begünstigungsvorschrift des § 6a GrEStG
Anwendung findet.
Die Entscheidung ist im Volltext unter
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2022/8_V_246_22_GrE_Beschluss_20220503.html
abrufbar.
Die zu der Entscheidung veröffentlichte Pressemitteilung vom
01.06.2022 lesen Sie unter
https://www.fg-muenster.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/PM_11_01_06_2022/index.php
.
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