LkSG-HandsOn Folge 2: Zuständige Stelle (Compliance & Interne Untersuchungen)
Mit Karolin Fitzer und Philipp Gergen
11 Minuten
Podcast
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Unternehmen, die ab dem 01.01.2024 in den Anwendungsbereich des
LkSG fallen sollten ab diesem Zeitpunkt die zuständige Stelle
(Menschenrechtsbeauftragte:r) benannt haben. Welche Anforderungen
stellt das Gesetz bzw. das BAFA an die zuständige Stelle? Wer kommt
dafür in Frage? Muss es eine Person sein oder können mehrere
Personen (also ein Gremium) beauftragt werden? Das erklären Karolin
Fitzer und Dr. Philipp Gergen in der zweiten Folge unserer
Podcast-Reihe LkSG HandsOn.
LkSG fallen sollten ab diesem Zeitpunkt die zuständige Stelle
(Menschenrechtsbeauftragte:r) benannt haben. Welche Anforderungen
stellt das Gesetz bzw. das BAFA an die zuständige Stelle? Wer kommt
dafür in Frage? Muss es eine Person sein oder können mehrere
Personen (also ein Gremium) beauftragt werden? Das erklären Karolin
Fitzer und Dr. Philipp Gergen in der zweiten Folge unserer
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