Zwang - liebenswerte Macke oder schon krank?

Zwang - liebenswerte Macke oder schon krank?

52 Minuten

Beschreibung

vor 5 Jahren
Waschzwang, Arithmomanie (Zählzwang), Grübelzwang, Zwangsideen,
Kontrollzwang, aggressive Zwangsgedanken oder Ordnungszwang: Jeder
von uns hat eine ungefähre Idee, was sich hinter dem ein oder
anderen Zwang verbergen könnte, denn so fremd sind uns die
jeweiligen Handlungen nicht. Oftmals haben wir kleine Rituale oder
Ticks - wie z.B. zurückzugehen, um Bügeleisen oder Kaffeemaschine
zu überprüfen, vielleicht sogar mehrfach - die in Richtung Zwang
deuten könnten und uns vielleicht sogar nerven. Aber ab wann redet
man von einer Zwangserkrankung, die behandelt werden sollte? Für
die Erkrankung Zwang F42 formuliert das ICD11 fünf eindeutige
Kriterien: - Die Zwangsgedanken oder zwanghaften Handlungsimpulse
müssen vom Patienten als seine eigenen erkannt werden. - Mindestens
gegen einen Zwangsgedanken oder gegen eine Zwangshandlung muss der
Patient noch Widerstand leisten. - Der Zwangsgedanke oder die
Zwangshandlung dürfen nicht an sich angenehm sein. - Die
Zwangssymptome müssen sich in zutiefst unangenehmer Weise
wiederholen. - Die Symptomatik muss über mindestens 14 Tage an den
meisten Tagen bestehen. Wenn Ihr Euch selbst mit Zwängen und
Leidensdruck herumschlagt oder jemanden kennt, dem Ihr helfen
wollt, findet Ihr hier weitere Informationen: www.zwaenge.de. Wir
wissen, wie schwierig der erste Schritt ist, um sich Hilfe zu
besorgen. Darum drücken wir Euch ganz doll die Daumen und wünschen
Euch viel Erfolg! Annika und Michael

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