#22 Nutzungsverträge für Photovoltaikfreiflächen

#22 Nutzungsverträge für Photovoltaikfreiflächen

Mit Marc-André Delp
33 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren

Projektierer kommen gerade verstärkt auf Landwirte zu und wollten
ihre Flächen pachten, um dort Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu
errichten. Dabei sollten Landwirte und Landwirtinnen auf keinen
Fall vorschnell Verträge unterschreiben, selbst wenn diese auf
den ersten Blick lukrativ klingen. Das stellen Anwalt Marc-André
Delp und Cornelia Krieg, LAND & FORST-Redakteurin für den
Bereich Recht, in ihrem Gespräch klar. Delp ist Fachanwalt für
internationales Wirtschaftsrecht und arbeitet in der Kanzlei
Bremer und Kollegen in Peine.


In der neuen Podcastfolge klären die beiden auch folgende Fragen:
Mit was kann der Landwirt denn überhaupt rechnen? Wonach richtet
sich zum Beispiel die Höhe des Nutzungsentgelts? Und was ist
besser: festes Entgelt oder anteiliger Prozentsatz?


Fachanwalt Delp rät eindringlich: „Lassen Sie die Verträge vorher
prüfen.“ Dabei könne man auch mehrere Verträge direkt vergleichen
und die eigene Situation berücksichtigen. Denn solche
Nutzungsverträge laufen in der Regel rund 20 Jahre, mit einer
entsprechenden Verlängerung von jeweils fünf Jahren auch oft 30
Jahre. Das ist eine lange Zeit, gibt Marc-André Delp zu bedenken.


Was passiert, wenn in dieser Zeit ein Hof übergeben wird? Oder
die Projektfirma insolvent wird? Oder sich die Bauphase in die
Länge zieht? Auch zu diesen Fragen gibt der Experte seine
Einschätzung ab.


Wenn es am Ende um den Rückbau von solchen Anlagen geht, gibt
Delp den Tipp: „Dokumentieren Sie alles – am besten mit Fotos.“
Denn dann könne man auch in 30 Jahren noch sehen, dass vor dem
Aufbau der PV-Anlage Ackerfläche vorhanden war, wo eventuell Wege
und Drainagen verliefen. Denn das muss Delp zufolge dann alles
wieder hergestellt werden.


Wo bekommen Landwirte weitere Infos und welche Auswirkungen haben
PV-Anlagen zum Beispiel auf die Grundsteuer. Auch darauf gehen
Marc-André Delp in Cornelia Krieg in ihrem Gespräch ein.

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