Follow the Rechtsstaat Folge 65
mit Kristina Schröder: Corona-Krise und Selbstbestimmungsgesetz
38 Minuten
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Beschreibung
vor 10 Monaten
Kristina Schröder war von 2002 bis 2017 Bundestagsabgeordnete der
CDU und von 2009 bis 2013 Bundesministerin für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend. Sie ist heute als Unternehmensberaterin und
Publizistin tätig. Meinungsfreudig vor allem in der Corona-Krise,
aber auch zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz der
Bundesregierung. Im Gespräch mit Niko Härting berichtet sie von
„Störgefühlen“, die sie bereits zu Beginn der Corona-Krise hatte,
als Schulen geschlossen wurden und über lange Zeit geschlossen
blieben. Die lange anhaltende Schließung der Schulen hält Schröder
bis heute für einen gravierenden Fehler der Politik. Enttäuscht hat
Schröder insbesondere auch das Bundesverfassungsgericht, das sich
während der gesamten Corona-Zeit weigerte, der Politik „rote
Linien“ zu markieren. Dies obwohl es zu Grundrechtsbeschränkungen
kam, die in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einmalig
waren. Kristina Schröder kritisiert die verbreitete Geringschätzung
der Freiheitsrechte und die zunehmende Tendenz, Grundrechte einem
vermeintlichen oder tatsächlichen kollektiven Gut unterzuordnen.
Sie befürchtet, dass sich diese Tendenz beispielsweise bei der
Klimapolitik fortsetzt, und setzt sich für eine umfassende
Aufarbeitung der Corona-Zeit ein. Die Chancen, kurzfristig durch
Einsetzung einer Enquetekommission oder auf ähnliche Weise eine
Aufarbeitung zu betreiben, stehen nicht gut. Mit Ausnahme der FDP
haben die Regierungsparteien die Corona-Politik der seinerzeitigen
Großen Koalition mitgetragen. Dies gilt selbstverständlich auch für
Kristina Schröders Partei, die CDU. Im zweiten Teil des Podcasts
(ab Minute 21:47) geht es um das geplante Selbstbestimmungsgesetz,
durch das Transmenschen die Änderung des Geschlechtseintrags
erheblich erleichtert werden soll, indem nicht mehr verlangt wird
als eine einfache Erklärung der Betroffenen beim Standesamt.
Kristina Schröder meint, es solle an dem Erfordernis einer
doppelten psychologischen Begutachtung festgehalten werden, und
begründet dies vor allem mit dem notwendigen Schutz von Kindern und
Jugendlichen vor folgenreichen Fehlentscheidungen. Zugleich betont
Schröder den Respekt vor selbstbestimmten Entscheidungen
erwachsener Transmenschen. Das „biologische Geschlecht“ könne
jedoch nicht einfach hinweggeleugnet werden – ein Einwand, mit dem
Kristina Schröder Niko Härting nicht überzeugt.
CDU und von 2009 bis 2013 Bundesministerin für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend. Sie ist heute als Unternehmensberaterin und
Publizistin tätig. Meinungsfreudig vor allem in der Corona-Krise,
aber auch zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz der
Bundesregierung. Im Gespräch mit Niko Härting berichtet sie von
„Störgefühlen“, die sie bereits zu Beginn der Corona-Krise hatte,
als Schulen geschlossen wurden und über lange Zeit geschlossen
blieben. Die lange anhaltende Schließung der Schulen hält Schröder
bis heute für einen gravierenden Fehler der Politik. Enttäuscht hat
Schröder insbesondere auch das Bundesverfassungsgericht, das sich
während der gesamten Corona-Zeit weigerte, der Politik „rote
Linien“ zu markieren. Dies obwohl es zu Grundrechtsbeschränkungen
kam, die in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einmalig
waren. Kristina Schröder kritisiert die verbreitete Geringschätzung
der Freiheitsrechte und die zunehmende Tendenz, Grundrechte einem
vermeintlichen oder tatsächlichen kollektiven Gut unterzuordnen.
Sie befürchtet, dass sich diese Tendenz beispielsweise bei der
Klimapolitik fortsetzt, und setzt sich für eine umfassende
Aufarbeitung der Corona-Zeit ein. Die Chancen, kurzfristig durch
Einsetzung einer Enquetekommission oder auf ähnliche Weise eine
Aufarbeitung zu betreiben, stehen nicht gut. Mit Ausnahme der FDP
haben die Regierungsparteien die Corona-Politik der seinerzeitigen
Großen Koalition mitgetragen. Dies gilt selbstverständlich auch für
Kristina Schröders Partei, die CDU. Im zweiten Teil des Podcasts
(ab Minute 21:47) geht es um das geplante Selbstbestimmungsgesetz,
durch das Transmenschen die Änderung des Geschlechtseintrags
erheblich erleichtert werden soll, indem nicht mehr verlangt wird
als eine einfache Erklärung der Betroffenen beim Standesamt.
Kristina Schröder meint, es solle an dem Erfordernis einer
doppelten psychologischen Begutachtung festgehalten werden, und
begründet dies vor allem mit dem notwendigen Schutz von Kindern und
Jugendlichen vor folgenreichen Fehlentscheidungen. Zugleich betont
Schröder den Respekt vor selbstbestimmten Entscheidungen
erwachsener Transmenschen. Das „biologische Geschlecht“ könne
jedoch nicht einfach hinweggeleugnet werden – ein Einwand, mit dem
Kristina Schröder Niko Härting nicht überzeugt.
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