Follow the Rechtsstaat Folge 57
SCHUFA vorm EuGH plus DER JAHRESRÜCKBLICK auf FTR
56 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 11 Monaten
Die letzte Podcast-Folge des Jahres widmet sich zunächst in
Querbeet (ab Minute 01.35) der Veranstaltung zum
Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember
1983, welche wir letzte Woche mit dem Erich Schmidt-Verlag in der
Landesvertretung des Freistaats Sachsen beim Bund durchführen
durften. Dann widmen sich Niko Härting und Stefan Brink eingehend
der Vorlageentscheidung des EuGH zum Scoring der SCHUFA vom
7.12.2023 (ab Minute 06.44): Der EuGH hat bereits die Bildung eines
Scorewertes, der eine Prognose zur Wahrscheinlichkeit der Erfüllung
von Verbindlichkeiten durch eine bestimmte Person abgibt (vulgo:
Bonität), als automatisierte Entscheidung gemäß Art. 22 DS-GVO
eingeordnet – und damit nicht nur dieses Geschäftsmodell auf den
Prüfstand des Datenschutzes gestellt, sondern auch die Rechte der
Verbraucher:innen in Bezug auf die Transparenz der „involvierten
Logik“ (Art. 15 Abs. 1 lit. h DS-GVO) massiv gestärkt. Danach (ab
Minute 31.48) lassen Niko und Stefan das Podcast-Jahr 2023 Revue
passieren und beleuchten die Bedeutung von EuGH, des BVerfG sowie
der Aufsichtsbehörden und ihrer Leitungen für die Themenfelder
Datenschutz und Informationsfreiheit – und natürlich erinnern sich
beide an die besonderen Podcasts des ablaufenden Jahres. Wir freuen
uns auf das neue Jahr 2024 – und Euer Feedback!
Querbeet (ab Minute 01.35) der Veranstaltung zum
Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember
1983, welche wir letzte Woche mit dem Erich Schmidt-Verlag in der
Landesvertretung des Freistaats Sachsen beim Bund durchführen
durften. Dann widmen sich Niko Härting und Stefan Brink eingehend
der Vorlageentscheidung des EuGH zum Scoring der SCHUFA vom
7.12.2023 (ab Minute 06.44): Der EuGH hat bereits die Bildung eines
Scorewertes, der eine Prognose zur Wahrscheinlichkeit der Erfüllung
von Verbindlichkeiten durch eine bestimmte Person abgibt (vulgo:
Bonität), als automatisierte Entscheidung gemäß Art. 22 DS-GVO
eingeordnet – und damit nicht nur dieses Geschäftsmodell auf den
Prüfstand des Datenschutzes gestellt, sondern auch die Rechte der
Verbraucher:innen in Bezug auf die Transparenz der „involvierten
Logik“ (Art. 15 Abs. 1 lit. h DS-GVO) massiv gestärkt. Danach (ab
Minute 31.48) lassen Niko und Stefan das Podcast-Jahr 2023 Revue
passieren und beleuchten die Bedeutung von EuGH, des BVerfG sowie
der Aufsichtsbehörden und ihrer Leitungen für die Themenfelder
Datenschutz und Informationsfreiheit – und natürlich erinnern sich
beide an die besonderen Podcasts des ablaufenden Jahres. Wir freuen
uns auf das neue Jahr 2024 – und Euer Feedback!
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