Follow the Rechtsstaat Folge 55
Ulrich Kelber, Deutsche Wohnen, Unbefangenheit Verfassungsrichter
40 Minuten
Podcast
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Ein Podcast, drei Themen: 1. Stefan Brink ist erstaunt, dass er
laut Medienberichten Nachfolger von Ulrich Kelber als
Bundesdatenschutzbeauftragter werden soll. Was ist dran an den
Gerüchten? Und warum gibt es kurz vor dem Ende der Amtszeit von
Ulrich Kelber immer noch keine Äußerung aus seiner Partei (SPD)
über die von Ulrich Kelber angestrebte Verlängerung? 2. ab Minute
03:38: Lang erwartet, endlich da: die Entscheidung des EuGH zum
Fall Deutsche Wohnen. Stefan Brink und Niko Härting sind sich
einig, dass die Entscheidung den Datenschutzbehörden die Verhängung
von Bußgeldern erheblich erleichtert, zumal eine weitere
Entscheidung des EuGH vom selben Tag in einem litauischen Fall ein
Bußgeld sogar dann ermöglicht, wenn es nicht bei dem
Verantwortlichen, sondern bei einem Auftragsverarbeiter zu einer
Datenpanne gekommen ist (EuGH vom 5.12.2023 C-807/21 und C 683/21).
3. ab Minute 31:25: Lob für Karlsruhe: Der Verfassungsrichter Wolff
hatte Zweifel an seiner Unbefangenheit im Verfahren über die
Verfassungsbeschwerde gegen das neue BKA-Gesetz. Vorbildlich
listete er auf, in welchen Zusammenhängen er mit dem BKA-Gesetz und
verwandten Themen in anderer Funktion befasst war. Seine
Richterkolleginnen und -kollegen wogen ab: Unbefangen (BVerfG vom
24.10.2023, 1 BvR 1160/19).
laut Medienberichten Nachfolger von Ulrich Kelber als
Bundesdatenschutzbeauftragter werden soll. Was ist dran an den
Gerüchten? Und warum gibt es kurz vor dem Ende der Amtszeit von
Ulrich Kelber immer noch keine Äußerung aus seiner Partei (SPD)
über die von Ulrich Kelber angestrebte Verlängerung? 2. ab Minute
03:38: Lang erwartet, endlich da: die Entscheidung des EuGH zum
Fall Deutsche Wohnen. Stefan Brink und Niko Härting sind sich
einig, dass die Entscheidung den Datenschutzbehörden die Verhängung
von Bußgeldern erheblich erleichtert, zumal eine weitere
Entscheidung des EuGH vom selben Tag in einem litauischen Fall ein
Bußgeld sogar dann ermöglicht, wenn es nicht bei dem
Verantwortlichen, sondern bei einem Auftragsverarbeiter zu einer
Datenpanne gekommen ist (EuGH vom 5.12.2023 C-807/21 und C 683/21).
3. ab Minute 31:25: Lob für Karlsruhe: Der Verfassungsrichter Wolff
hatte Zweifel an seiner Unbefangenheit im Verfahren über die
Verfassungsbeschwerde gegen das neue BKA-Gesetz. Vorbildlich
listete er auf, in welchen Zusammenhängen er mit dem BKA-Gesetz und
verwandten Themen in anderer Funktion befasst war. Seine
Richterkolleginnen und -kollegen wogen ab: Unbefangen (BVerfG vom
24.10.2023, 1 BvR 1160/19).
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