Follow the Rechtsstaat Folge 42
mit Iris Phan: rechtliche und ethische Implikationen der KI am
Beispiel des Sexroboters
50 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 1 Jahr
„Privacy in Germany“ (PinG) wird 10 Jahre alt. Eingangs werfen wir
in dieser Folge mit Schriftleiterin Iris Phan einen Blick in die
Jubiläumsausgabe der PinG, die Anfang September erscheint. Ab
Minute 4:30 geht es dann um „Rechtliche und ethische Implikationen
Künstlicher Intelligenz am Beispiel des Sexroboters“ – Iris Phans
langjähriges Forschungsthema als Juristin und Philosophin, über das
sie mit Stefan Brink und Niko Härting spricht. Sensoren, Sprach-,
Bild- und Mustererkennung im nachgebildeten Intimbereich gehören
zum Standard moderner Sexroboter. In ihrer „Grundausstattung“
werden sie mit Trainingsdaten aus Pornofilmen trainiert. Iris Phan
erklärt zunächst, wie Sexroboter, die es in weiblichen und
männlichen Varianten gibt, funktionieren und aussehen. Die Roboter
passen sich durch Machine Learning an ihre Benutzerinnen und
Benutzer an. Ziel: „ein synchron-künstlicher Orgasmus“. Iris Phan
berichtet, wie Sexroboter von ihren Besitzerinnen und Besitzern
„vermenschlicht“ werden. Da sitzt der Roboter dann gerne auch
einmal hübsch bekleidet am Frühstückstisch und sagt „Hey Chuck, wie
geht es dir heute?“ Als Datenschutzthema kommen Sexroboter und
Sextoys bislang so gut wie nicht vor. Dies obwohl es auf der Hand
liegt, dass besonders sensible Personendaten verarbeitet werden
(Art. 9 DSGVO: „Daten zum Sexualleben“) und
Datenschutz-Folgeabschätzungen (Art. 35 DSGVO) an der Tagesordnung
sein sollten. Auch „Privacy by Design“ (Art. 25 Abs. 1 DSGVO) ist
bislang kein Thema. Datenschutzbeschwerden über Sexroboter gab es
in Stefan Brinks Amtszeit als baden-württembergischer
Datenschutzbeauftragter nicht. Stefan Brink meint daher, es gebe
noch viel Aufklärungsarbeit: „Wir müssen Sachverhalt produzieren“.
Über das Thema der Sexroboter gelangt man auch zu Grundfragen des
Datenschutzrechts – etwa zu Fragen der Profilbildung und der
Diskriminierung: „Das Mikrofon hört immer mit.“ „Creepy“ laut Iris
Phan auch die Frage, inwieweit Prominente dagegen geschützt sind,
dass das Gesicht eines Sexroboters einem prominenten Gesicht
nachgebildet wird.
in dieser Folge mit Schriftleiterin Iris Phan einen Blick in die
Jubiläumsausgabe der PinG, die Anfang September erscheint. Ab
Minute 4:30 geht es dann um „Rechtliche und ethische Implikationen
Künstlicher Intelligenz am Beispiel des Sexroboters“ – Iris Phans
langjähriges Forschungsthema als Juristin und Philosophin, über das
sie mit Stefan Brink und Niko Härting spricht. Sensoren, Sprach-,
Bild- und Mustererkennung im nachgebildeten Intimbereich gehören
zum Standard moderner Sexroboter. In ihrer „Grundausstattung“
werden sie mit Trainingsdaten aus Pornofilmen trainiert. Iris Phan
erklärt zunächst, wie Sexroboter, die es in weiblichen und
männlichen Varianten gibt, funktionieren und aussehen. Die Roboter
passen sich durch Machine Learning an ihre Benutzerinnen und
Benutzer an. Ziel: „ein synchron-künstlicher Orgasmus“. Iris Phan
berichtet, wie Sexroboter von ihren Besitzerinnen und Besitzern
„vermenschlicht“ werden. Da sitzt der Roboter dann gerne auch
einmal hübsch bekleidet am Frühstückstisch und sagt „Hey Chuck, wie
geht es dir heute?“ Als Datenschutzthema kommen Sexroboter und
Sextoys bislang so gut wie nicht vor. Dies obwohl es auf der Hand
liegt, dass besonders sensible Personendaten verarbeitet werden
(Art. 9 DSGVO: „Daten zum Sexualleben“) und
Datenschutz-Folgeabschätzungen (Art. 35 DSGVO) an der Tagesordnung
sein sollten. Auch „Privacy by Design“ (Art. 25 Abs. 1 DSGVO) ist
bislang kein Thema. Datenschutzbeschwerden über Sexroboter gab es
in Stefan Brinks Amtszeit als baden-württembergischer
Datenschutzbeauftragter nicht. Stefan Brink meint daher, es gebe
noch viel Aufklärungsarbeit: „Wir müssen Sachverhalt produzieren“.
Über das Thema der Sexroboter gelangt man auch zu Grundfragen des
Datenschutzrechts – etwa zu Fragen der Profilbildung und der
Diskriminierung: „Das Mikrofon hört immer mit.“ „Creepy“ laut Iris
Phan auch die Frage, inwieweit Prominente dagegen geschützt sind,
dass das Gesicht eines Sexroboters einem prominenten Gesicht
nachgebildet wird.
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