Follow the Rechtsstaat Folge 38
„EU-U.S. Data Privacy Framework", Susanne Bear (BVerfG) Rollback
der Gesellschaft?
44 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Stefan Brink und Niko Härting sprechen zunächst über den
Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission, der den
Transfer von Personendaten in die USA erleichtert. Nach „Safe
Harbor“ und „Privacy Shield“ heißt es jetzt – ganz nüchtern –
„EU-U.S. Data Privacy Framework“. Mal schauen, was daraus wird. Ab
Minute 12:05: Susanne Baer war bis vor kurzem Richterin am BVerfG
und hat am 26.5.2023 ihre Abschiedsrede gehalten, die kürzlich
auszugsweise im „Spiegel“ nachzulesen war
(https://www.spiegel.de/kultur/richterin-susanne-baer-sie-brauchen-grundrechte-wenn-sie-irgendwie-groesser-als-anders-kleiner-als-sind-a-51e856ed-9e43-49f9-b6c5-3963ed8f5578).
In einem FAZ-Beitrag hat sich der Bonner Hochschullehrer Klaus
Ferdinand Gärditz zu dieser Rede sehr kritisch geäußert
(https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/verfassungsgericht-darf-sich-nicht-der-kritik-an-seinen-urteilen-verschliessen-19021651.html).
Susanne Baer zeichnet in ihrer Abschiedsrede ein düsteres Bild von
dem Zustand der Gesellschaft, befürchtet ein „Rollback“. Sie
beklagt eine zunehmende Diffamierung des BVerfG und seiner Richter,
spricht von einem „gefährlichen Sound“ aus dem rechten Spektrum,
das die Verfassungsordnung ablehne. Klaus Ferdinand Gärditz tritt
dieser Sichtweise entgegen und meint, eine
Verfassungsgerichtsbarkeit dürfe nicht aus Sorge vor populistischen
Affekten „kritikscheu“ werden: „Robustheit und die Gelassenheit,
besonders wilden Blödsinn zu ignorieren, gehören zur
Jobbeschreibung aller, die ein öffentliches Amt haben.“ Stefan
Brink und Niko Härting diskutieren, ob es tatsächlich Anzeichen für
das von Susanne Baer befürchtete „Rollback“ gibt. Dagegen könnte
sprechen, dass es heute – anders als beim Amtsantritt von Susanne
Baer vor 12 Jahren – kaum noch Aufsehen erregen würde, dass eine
Verfassungsrichterin offen homosexuell ist. Hat Gärditz recht, wenn
er meint, man sei in Karlsruhe womöglich „kritikscheu“? Gibt es in
Karlsruhe eine Art „Bunkermentalität“, die sehr unterschiedliche
Richterinnen und Richter zum Zusammenhalt motiviert, weil man sich
populistischer, diffamierender Kritik von „Feinden der Verfassung“
ausgesetzt sieht?
Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission, der den
Transfer von Personendaten in die USA erleichtert. Nach „Safe
Harbor“ und „Privacy Shield“ heißt es jetzt – ganz nüchtern –
„EU-U.S. Data Privacy Framework“. Mal schauen, was daraus wird. Ab
Minute 12:05: Susanne Baer war bis vor kurzem Richterin am BVerfG
und hat am 26.5.2023 ihre Abschiedsrede gehalten, die kürzlich
auszugsweise im „Spiegel“ nachzulesen war
(https://www.spiegel.de/kultur/richterin-susanne-baer-sie-brauchen-grundrechte-wenn-sie-irgendwie-groesser-als-anders-kleiner-als-sind-a-51e856ed-9e43-49f9-b6c5-3963ed8f5578).
In einem FAZ-Beitrag hat sich der Bonner Hochschullehrer Klaus
Ferdinand Gärditz zu dieser Rede sehr kritisch geäußert
(https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/verfassungsgericht-darf-sich-nicht-der-kritik-an-seinen-urteilen-verschliessen-19021651.html).
Susanne Baer zeichnet in ihrer Abschiedsrede ein düsteres Bild von
dem Zustand der Gesellschaft, befürchtet ein „Rollback“. Sie
beklagt eine zunehmende Diffamierung des BVerfG und seiner Richter,
spricht von einem „gefährlichen Sound“ aus dem rechten Spektrum,
das die Verfassungsordnung ablehne. Klaus Ferdinand Gärditz tritt
dieser Sichtweise entgegen und meint, eine
Verfassungsgerichtsbarkeit dürfe nicht aus Sorge vor populistischen
Affekten „kritikscheu“ werden: „Robustheit und die Gelassenheit,
besonders wilden Blödsinn zu ignorieren, gehören zur
Jobbeschreibung aller, die ein öffentliches Amt haben.“ Stefan
Brink und Niko Härting diskutieren, ob es tatsächlich Anzeichen für
das von Susanne Baer befürchtete „Rollback“ gibt. Dagegen könnte
sprechen, dass es heute – anders als beim Amtsantritt von Susanne
Baer vor 12 Jahren – kaum noch Aufsehen erregen würde, dass eine
Verfassungsrichterin offen homosexuell ist. Hat Gärditz recht, wenn
er meint, man sei in Karlsruhe womöglich „kritikscheu“? Gibt es in
Karlsruhe eine Art „Bunkermentalität“, die sehr unterschiedliche
Richterinnen und Richter zum Zusammenhalt motiviert, weil man sich
populistischer, diffamierender Kritik von „Feinden der Verfassung“
ausgesetzt sieht?
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