Follow the Rechtsstaat Folge 30
Dauerbrenner Schrems - Datentransfers in die USA,
CumEx-Tagebuchstreit
40 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Dauerbrenner Schrems (ab Minute 21:35): Stefan Brink und Niko
Härting sprechen über Datentransfers in die USA – den Dauerbrenner
des Datenschutzes. Warum erhält eigentlich Meta ein Bußgeld über
1,2 Milliarden EUR, während zugleich aus Deutschland kein einziges
Bußgeld bekannt ist, das wegen (angeblich) datenschutzwidriger
Datentransfers in die USA verhängt wurde? Dies obwohl die deutschen
Datenschutzbehörden gemeinhin als besonders streng gelten?
Innenminister Thomas Strobl (ab Minute 0:40): Der
baden-württembergische Innenminister gab ein Anwaltsschreiben aus
einem laufenden Disziplinarverfahren gegen einen ranghohen
Polizeibeamten an Pressevertreter weiter. Ein Ermittlungsverfahren
wegen „verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“ (§ 353d
StGB) wurde gegen eine Geldauflage eingestellt. Jetzt endete auch
das Verfahren, das die baden-württembergische Datenschutzbehörde
gegen den Minister parallel führte. Die süddeutschen Datenschützer
verzichteten auf eine Sanktion, da der Minister den
Datenschutzverstoß eingestand und sich reumütig zeigte,
CumEx-Tagebuchstreit (ab Minute 11:20): Die Süddeutsche Zeitung
gewann vor dem BGH einen Rechtsstreit gegen den Ex-Warburg-Banker
Christian Olearius (BGH vom 16.5.2023, Az. VI ZR 116/22). Olearius
wollte es der Süddeutschen Zeitung untersagen lassen, aus seinen
„Tagebüchern“ wörtlich zu zitieren. Die „Tagebücher“ waren in einem
Ermittlungsverfahren beschlagnahmt worden, das die zuständige
Staatsanwaltschaft gegen Olearius führte. Auch in diesem Fall ging
es um den Vorwurf „verbotener Mitteilungen über
Gerichtsverhandlungen“ (§ 353d StGB), ein Tatbestand, der jedoch
nach Auffassung des BGH eng auszulegen ist und nicht sämtliche
Unterlagen erfasst, die in einem Ermittlungsverfahren beschlagnahmt
werden. Der BGH wog das Interesse an der Berichterstattung (Art. 5
GG) mit den Persönlichkeitsrechten des Betroffenen ab und kam zu
dem Ergebnis, dass die Süddeutsche Zeitung „einen Beitrag zum
geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit in höchstem
Maße berührenden Frage geleistet“ habe, hinter dem die
Persönlichkeitsrechte des Bankers zurückstehen müssen.
Härting sprechen über Datentransfers in die USA – den Dauerbrenner
des Datenschutzes. Warum erhält eigentlich Meta ein Bußgeld über
1,2 Milliarden EUR, während zugleich aus Deutschland kein einziges
Bußgeld bekannt ist, das wegen (angeblich) datenschutzwidriger
Datentransfers in die USA verhängt wurde? Dies obwohl die deutschen
Datenschutzbehörden gemeinhin als besonders streng gelten?
Innenminister Thomas Strobl (ab Minute 0:40): Der
baden-württembergische Innenminister gab ein Anwaltsschreiben aus
einem laufenden Disziplinarverfahren gegen einen ranghohen
Polizeibeamten an Pressevertreter weiter. Ein Ermittlungsverfahren
wegen „verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“ (§ 353d
StGB) wurde gegen eine Geldauflage eingestellt. Jetzt endete auch
das Verfahren, das die baden-württembergische Datenschutzbehörde
gegen den Minister parallel führte. Die süddeutschen Datenschützer
verzichteten auf eine Sanktion, da der Minister den
Datenschutzverstoß eingestand und sich reumütig zeigte,
CumEx-Tagebuchstreit (ab Minute 11:20): Die Süddeutsche Zeitung
gewann vor dem BGH einen Rechtsstreit gegen den Ex-Warburg-Banker
Christian Olearius (BGH vom 16.5.2023, Az. VI ZR 116/22). Olearius
wollte es der Süddeutschen Zeitung untersagen lassen, aus seinen
„Tagebüchern“ wörtlich zu zitieren. Die „Tagebücher“ waren in einem
Ermittlungsverfahren beschlagnahmt worden, das die zuständige
Staatsanwaltschaft gegen Olearius führte. Auch in diesem Fall ging
es um den Vorwurf „verbotener Mitteilungen über
Gerichtsverhandlungen“ (§ 353d StGB), ein Tatbestand, der jedoch
nach Auffassung des BGH eng auszulegen ist und nicht sämtliche
Unterlagen erfasst, die in einem Ermittlungsverfahren beschlagnahmt
werden. Der BGH wog das Interesse an der Berichterstattung (Art. 5
GG) mit den Persönlichkeitsrechten des Betroffenen ab und kam zu
dem Ergebnis, dass die Süddeutsche Zeitung „einen Beitrag zum
geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit in höchstem
Maße berührenden Frage geleistet“ habe, hinter dem die
Persönlichkeitsrechte des Bankers zurückstehen müssen.
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