Follow the Rechtsstaat Folge 28
Informationsfreiheitsgesetz (IFG): Auskünfte und Akteneinsicht -
Behörden
39 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
In dieser Folge geht es um das Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Wie leicht ist es tatsächlich, mittels des IFG Auskünfte von
Behörden und Akteneinsicht zu erlangen? Und wie aufwändig können
Gerichtsverfahren sein, wenn Behörden eine Akteneinsicht
verweigern. Stefan Brink und Niko Härting diskutieren anhand von
zwei neueren Gerichtsentscheidungen die Fallstricke der
Informationsfreiheit. Bürokratische Hürden (OVG Sachsen-Anhalt vom
20.3.2023, 3 L 108/22.Z, ab Minute 32:26): Zu umfangreich, zu
aufwändig, zu unbestimmt, Antrag bei den falschen Bediensteten
gestellt, Identität des Antragstellers unklar. Bisweilen ziehen
Behörden alle bürokratischen Register, um Auskünfte und
Akteneinsicht zu vermeiden. Den Betroffenen bleibt dann – in diesem
Fall erfolgreich – nur der Weg zum Gericht. Maskenbeschaffung (VG
Köln vom 19.1.2023, 13 K 2382/21, ab Minute 8:25): Auch Ministerien
zeigen sich nicht immer auskunftsfreudig. So bestellte das
Bundesgesundheitsministerium im April 2020 ca. 1,03 Mrd.
Schutzmasken und 1,02 Mrd. OP-Masken zu stolzen Preisen. Je
OP-Maske 60 Cent, je FFP-Maske 4,50 EUR. Bei IFG-Anträgen zu diesem
Milliardengeschäft für zahlreiche Unternehmen zeigt man sich im
Ministerium äußerst zugeknöpft. Kaum ein Ausschlussgrund, auf den
man ich in Bonn nicht berief – so beispielsweise auf den angeblich
notwendigen „Schutz des fiskalischen Interesses des Bundes im
Wirtschaftsverkehr“ (§ 3 Nr. 6, 1. Alt. IFG). Das VG Köln zeigte
sich indes von keinem der ministerialen Argumente überzeugt, gab
der Klage in einem 35-seitigen Urteil statt.
Wie leicht ist es tatsächlich, mittels des IFG Auskünfte von
Behörden und Akteneinsicht zu erlangen? Und wie aufwändig können
Gerichtsverfahren sein, wenn Behörden eine Akteneinsicht
verweigern. Stefan Brink und Niko Härting diskutieren anhand von
zwei neueren Gerichtsentscheidungen die Fallstricke der
Informationsfreiheit. Bürokratische Hürden (OVG Sachsen-Anhalt vom
20.3.2023, 3 L 108/22.Z, ab Minute 32:26): Zu umfangreich, zu
aufwändig, zu unbestimmt, Antrag bei den falschen Bediensteten
gestellt, Identität des Antragstellers unklar. Bisweilen ziehen
Behörden alle bürokratischen Register, um Auskünfte und
Akteneinsicht zu vermeiden. Den Betroffenen bleibt dann – in diesem
Fall erfolgreich – nur der Weg zum Gericht. Maskenbeschaffung (VG
Köln vom 19.1.2023, 13 K 2382/21, ab Minute 8:25): Auch Ministerien
zeigen sich nicht immer auskunftsfreudig. So bestellte das
Bundesgesundheitsministerium im April 2020 ca. 1,03 Mrd.
Schutzmasken und 1,02 Mrd. OP-Masken zu stolzen Preisen. Je
OP-Maske 60 Cent, je FFP-Maske 4,50 EUR. Bei IFG-Anträgen zu diesem
Milliardengeschäft für zahlreiche Unternehmen zeigt man sich im
Ministerium äußerst zugeknöpft. Kaum ein Ausschlussgrund, auf den
man ich in Bonn nicht berief – so beispielsweise auf den angeblich
notwendigen „Schutz des fiskalischen Interesses des Bundes im
Wirtschaftsverkehr“ (§ 3 Nr. 6, 1. Alt. IFG). Das VG Köln zeigte
sich indes von keinem der ministerialen Argumente überzeugt, gab
der Klage in einem 35-seitigen Urteil statt.
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