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Beschreibung
vor 1 Jahr
Österreichische Post und Österreichische Datenschutzbehörde,
Schadensersatz (Art. 82 DSGVO) und Recht auf Kopie (Art. 15 Abs. 3
DSGVO). In dieser Folge geht es um die beiden Entscheidungen des
EuGH vom 4.5.2023 (C-300/21,
https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=273284&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=3553780;
C-487/21,
https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=0BDA73FF2A316FF3152E8D2779EB1480?text=&docid=273295&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=3553600).
Österreichische Post (ab Minute 1:45): Stefan Brink und Max Adamek
sprechen darüber, wie der EuGH den Begriff des „immateriellen
Schadens“ versteht. Eine „Erheblichkeitsschwelle“ gibt es bei Art.
82 DSGVO nach Auffassung des EuGH nicht, wohl aber muss der Kläger
nachweisen, dass er durch einen Datenschutzverstoß einen
„immateriellen Schaden“ erlitten hat. Wie die Höhe des
Schadensersatzes genau festgesetzt wird, bleibt den nationalen
Gerichten überlassen, die allerdings bei der Bemessung der Höhe
„die unionsrechtlichen Grundsätze der Äquivalenz und der
Effektivität“ zu beachten haben. Wird die Entscheidung des EuGH den
deutschen Zivil- und Arbeitsgerichten die Arbeit bei
Schadensersatzprozessen erleichtern? Österreichische
Datenschutzbehörde (ab Minute 21:00): Niko Härting und Stefan Brink
ordnen die Entscheidung ein. Gibt es nach Auffassung des EuGH ein
eigenständiges „Recht auf Kopie“? Oder sind „Kopien“ jetzt
verpflichtend, sobald bei einem Unternehmen oder einer Behörde ein
Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO eingeht? Und wie weit geht der
Begriff der „Kopie“? Wenn der EuGH jetzt keine umfassenden Kopien
großer Datenbestände verlangt, wie geht ein Unternehmen oder eine
Behörde damit um, dass der EuGH es zugleich die „Reproduktion von
Auszügen aus Dokumenten oder gar von ganzen Dokumenten oder auch
von Auszügen aus Datenbanken“ für erforderlich hält, „wenn die
Kontextualisierung der verarbeiteten Daten erforderlich ist, um
ihre Verständlichkeit zu gewährleisten.“ Ist ganz neuer Streit um
das „Recht auf Kopie“ vorprogrammiert?
Schadensersatz (Art. 82 DSGVO) und Recht auf Kopie (Art. 15 Abs. 3
DSGVO). In dieser Folge geht es um die beiden Entscheidungen des
EuGH vom 4.5.2023 (C-300/21,
https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=273284&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=3553780;
C-487/21,
https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=0BDA73FF2A316FF3152E8D2779EB1480?text=&docid=273295&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=3553600).
Österreichische Post (ab Minute 1:45): Stefan Brink und Max Adamek
sprechen darüber, wie der EuGH den Begriff des „immateriellen
Schadens“ versteht. Eine „Erheblichkeitsschwelle“ gibt es bei Art.
82 DSGVO nach Auffassung des EuGH nicht, wohl aber muss der Kläger
nachweisen, dass er durch einen Datenschutzverstoß einen
„immateriellen Schaden“ erlitten hat. Wie die Höhe des
Schadensersatzes genau festgesetzt wird, bleibt den nationalen
Gerichten überlassen, die allerdings bei der Bemessung der Höhe
„die unionsrechtlichen Grundsätze der Äquivalenz und der
Effektivität“ zu beachten haben. Wird die Entscheidung des EuGH den
deutschen Zivil- und Arbeitsgerichten die Arbeit bei
Schadensersatzprozessen erleichtern? Österreichische
Datenschutzbehörde (ab Minute 21:00): Niko Härting und Stefan Brink
ordnen die Entscheidung ein. Gibt es nach Auffassung des EuGH ein
eigenständiges „Recht auf Kopie“? Oder sind „Kopien“ jetzt
verpflichtend, sobald bei einem Unternehmen oder einer Behörde ein
Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO eingeht? Und wie weit geht der
Begriff der „Kopie“? Wenn der EuGH jetzt keine umfassenden Kopien
großer Datenbestände verlangt, wie geht ein Unternehmen oder eine
Behörde damit um, dass der EuGH es zugleich die „Reproduktion von
Auszügen aus Dokumenten oder gar von ganzen Dokumenten oder auch
von Auszügen aus Datenbanken“ für erforderlich hält, „wenn die
Kontextualisierung der verarbeiteten Daten erforderlich ist, um
ihre Verständlichkeit zu gewährleisten.“ Ist ganz neuer Streit um
das „Recht auf Kopie“ vorprogrammiert?
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