Follow the Rechtsstaat Folge 11
... im Gespräch mit Tessa Ganserer: Transsexuellengesetz
55 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Die „Ampel“ möchte das Transsexuellengesetz abschaffen und durch
ein „Selbstbestimmungsgesetz“ ersetzen. Anders als bisher sollen
Transmenschen die Möglichkeit erhalten, durch eine Erklärung vor
dem Standesamt ihren Vornamen und ihren Geschlechtseintrag zu
ändern. Das bisher notwendige Gerichtsverfahren soll ebenso
abgeschafft werden wie die Notwendigkeit der Vorlage eines
ärztlichen Attests und einer Begutachtung. Niko Härting spricht mit
Tessa Ganserer über das Gesetzesvorhaben. Tessa Ganserer war bis
2021 für Bündnis90/Die Grünen Abgeordnete im Bayerischen Landtag,
seit der letzten Bundestagswahl ist sie Abgeordnete des Deutschen
Bundestags. Sie fordert schon seit langem eine Abschaffung des
Transsexuellengesetzes, das aus dem Jahr 1980 stammt. Das
Transsexuellengesetz war von Anfang an menschenrechtswidrig. In
seiner ursprünglichen Fassung sah das Gesetz vor, dass die Änderung
des Geschlechtseintrags nur möglich war, wenn sich der oder die
Betroffene sterilisieren ließ. Für verheiratete Transmenschen
ordnete das Gesetz eine Zwangsscheidung an, wenn die Änderung des
Eintrags vollzogen wurde. Das Bundesverfassungsgericht hob die
entsprechenden Bestimmungen des Gesetzes erst 2011 bzw. 2008 auf.
Tessa Ganserer erläutert, was das bisherige Recht für die
Betroffenen bedeutet. Sie erläutert die drastischen seelischen und
wirtschaftlichen Konsequenzen der bisherigen Rechtslage für
Transmenschen, zu denen nicht-binäre Menschen ebenso zählen wie
transgeschlechtliche Menschen. Auch nicht-binäre Menschen mussten
sich ihre Rechte vor dem Bundesverfassungsgericht erkämpfen, das
2017 den Gesetzgeber verpflichtete, einen Geschlechtseintrag zu
ermöglichen, der weder „männlich“ noch „weiblich“ lautet. Über die
Lebenswirklichkeit von nicht-binären und transgeschlechtlichen
Menschen herrscht viel Unwissenheit. Tessa Ganserer erläutert,
weshalb es als diskrimierend und verletzend empfunden wird, von
einer „Geschlechtsumwandlung“ und einem „falschen Körper“ zu
sprechen. Wie der Körper eines Transmenschen aussehe, gehe
niemanden etwas an. Auch dies ist ein selbstverständlicher
Bestandteil von Gleichberechtigung und Respekt vor dem Anderen. Im
zweiten Teil des Podcasts geht es um Fragen des Jugendschutzes und
möglichen Konsequenzen des geplanten Gesetzes für den
Leistungssport sowie um Frauen, die um ihre Schutzräume fürchten.
Tessa Ganserer erläutert, dass es eine naive Vorstellung sei, dass
jede Frau ohne Weiteres Zutritt zu einem Frauenhaus verlangen kann.
Gerade weil es sich um Schutzräume handele, gebe es bereits jetzt
Aufnahmeverfahren, die verhindern, dass Personen in ein Frauenhaus
gelangen, die eine Gefahr für die Bewohnerinnen darstellen.
ein „Selbstbestimmungsgesetz“ ersetzen. Anders als bisher sollen
Transmenschen die Möglichkeit erhalten, durch eine Erklärung vor
dem Standesamt ihren Vornamen und ihren Geschlechtseintrag zu
ändern. Das bisher notwendige Gerichtsverfahren soll ebenso
abgeschafft werden wie die Notwendigkeit der Vorlage eines
ärztlichen Attests und einer Begutachtung. Niko Härting spricht mit
Tessa Ganserer über das Gesetzesvorhaben. Tessa Ganserer war bis
2021 für Bündnis90/Die Grünen Abgeordnete im Bayerischen Landtag,
seit der letzten Bundestagswahl ist sie Abgeordnete des Deutschen
Bundestags. Sie fordert schon seit langem eine Abschaffung des
Transsexuellengesetzes, das aus dem Jahr 1980 stammt. Das
Transsexuellengesetz war von Anfang an menschenrechtswidrig. In
seiner ursprünglichen Fassung sah das Gesetz vor, dass die Änderung
des Geschlechtseintrags nur möglich war, wenn sich der oder die
Betroffene sterilisieren ließ. Für verheiratete Transmenschen
ordnete das Gesetz eine Zwangsscheidung an, wenn die Änderung des
Eintrags vollzogen wurde. Das Bundesverfassungsgericht hob die
entsprechenden Bestimmungen des Gesetzes erst 2011 bzw. 2008 auf.
Tessa Ganserer erläutert, was das bisherige Recht für die
Betroffenen bedeutet. Sie erläutert die drastischen seelischen und
wirtschaftlichen Konsequenzen der bisherigen Rechtslage für
Transmenschen, zu denen nicht-binäre Menschen ebenso zählen wie
transgeschlechtliche Menschen. Auch nicht-binäre Menschen mussten
sich ihre Rechte vor dem Bundesverfassungsgericht erkämpfen, das
2017 den Gesetzgeber verpflichtete, einen Geschlechtseintrag zu
ermöglichen, der weder „männlich“ noch „weiblich“ lautet. Über die
Lebenswirklichkeit von nicht-binären und transgeschlechtlichen
Menschen herrscht viel Unwissenheit. Tessa Ganserer erläutert,
weshalb es als diskrimierend und verletzend empfunden wird, von
einer „Geschlechtsumwandlung“ und einem „falschen Körper“ zu
sprechen. Wie der Körper eines Transmenschen aussehe, gehe
niemanden etwas an. Auch dies ist ein selbstverständlicher
Bestandteil von Gleichberechtigung und Respekt vor dem Anderen. Im
zweiten Teil des Podcasts geht es um Fragen des Jugendschutzes und
möglichen Konsequenzen des geplanten Gesetzes für den
Leistungssport sowie um Frauen, die um ihre Schutzräume fürchten.
Tessa Ganserer erläutert, dass es eine naive Vorstellung sei, dass
jede Frau ohne Weiteres Zutritt zu einem Frauenhaus verlangen kann.
Gerade weil es sich um Schutzräume handele, gebe es bereits jetzt
Aufnahmeverfahren, die verhindern, dass Personen in ein Frauenhaus
gelangen, die eine Gefahr für die Bewohnerinnen darstellen.
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