Follow the Rechtsstaat Folge 10
... mit Prof. Volker Römermann: Transparenz in der Justiz, BGH
51 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
In dieser besonders lebhaften Folge geht es um Transparenz in der
Justiz. Max Adamek und Niko Härting sprechen mit dem bekannten
Berufsrechtler Prof. Dr. Volker Römermann, Namensgeber der
Römermann Rechtsanwälte AG, Honorarprofessor an der Humboldt
Universität Berlin, dreifacher Fachanwalt und Mitglied in einer
Vielzahl Vereinigungen, Vorständen und anderen Gremien. Römermann
führte mehrere Verfahren, in denen es um den „Closed Shop“ der
wenigen Anwälte ging, die beim Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen
sind. Das Auswahlverfahren ist seit jeher eine „Black Box“.
Römermann berichtet von seinen teilweise bizarren Erfahrungen beim
Anwaltssenat der BGH, in denen er bereits energisch darum ringen
musste, Einsicht in die Akten zu den Auswahlverfahren zu erlangen.
Dem Anwaltssenat gehören teilweise Richter an, die zugleich an der
Auswahl der BGH-Anwälte beteiligt sind. Römermann führte Verfahren
um das Auswahlverfahren bis zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Um
Transparenz in der Justiz ging es auch kürzlich beim Deutschen
Juristentag (DJT) in Bonn. Man diskutierte über die (fehlende)
Transparenz der Wahl der Richter beim BGH und beim BVerfG. In
Karlsruhe ist Transparenz nach Römermanns Überzeugung nicht
gewollt. Die jüngsten Vorgänge rund um das „Kanzlerdinner“ im Juni
2021 und die Weigerung, einer BILD-Journalistin Auskünfte zu geben,
kritisiert Römermann scharf. Auswahlprozesse sind bei den
Bundesrichtern nach Römermanns Überzeugung weder sachlich
nachvollziehbar noch mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar. Er
plädiert für ein hybrides Auswahlmodell, bei welchem ein Computer
anhand messbarer objektiver Kriterien die Qualifikation einzelner
Bewerber auswertet und eine Liste mit in Frage kommenden Bewerbern
zusammenstellt. Die Entscheidung für oder gegen einen Kandidaten
könne im Anschluss und auf Basis dieser Liste dann immer noch
„menschlich“ getroffen werden. Eingangs geht es in dem Podcast auch
um die Gründe, die Römermanns Kanzlei frühzeitig dazu bewogen
haben, die Rechtsform einer Aktiengesellschaft zu wählen. Und es
geht um die Kunst der freien Rede vor Gericht und den Titel „CSP“
(Certified Speaking Professional), den Römermann trägt, ein Titel,
der von der US-amerikanischen National Speakers Association
feierlich verliehen wird und den nur wenige Speaker im
deutschsprachigen Raum tragen dürfen.
Justiz. Max Adamek und Niko Härting sprechen mit dem bekannten
Berufsrechtler Prof. Dr. Volker Römermann, Namensgeber der
Römermann Rechtsanwälte AG, Honorarprofessor an der Humboldt
Universität Berlin, dreifacher Fachanwalt und Mitglied in einer
Vielzahl Vereinigungen, Vorständen und anderen Gremien. Römermann
führte mehrere Verfahren, in denen es um den „Closed Shop“ der
wenigen Anwälte ging, die beim Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen
sind. Das Auswahlverfahren ist seit jeher eine „Black Box“.
Römermann berichtet von seinen teilweise bizarren Erfahrungen beim
Anwaltssenat der BGH, in denen er bereits energisch darum ringen
musste, Einsicht in die Akten zu den Auswahlverfahren zu erlangen.
Dem Anwaltssenat gehören teilweise Richter an, die zugleich an der
Auswahl der BGH-Anwälte beteiligt sind. Römermann führte Verfahren
um das Auswahlverfahren bis zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Um
Transparenz in der Justiz ging es auch kürzlich beim Deutschen
Juristentag (DJT) in Bonn. Man diskutierte über die (fehlende)
Transparenz der Wahl der Richter beim BGH und beim BVerfG. In
Karlsruhe ist Transparenz nach Römermanns Überzeugung nicht
gewollt. Die jüngsten Vorgänge rund um das „Kanzlerdinner“ im Juni
2021 und die Weigerung, einer BILD-Journalistin Auskünfte zu geben,
kritisiert Römermann scharf. Auswahlprozesse sind bei den
Bundesrichtern nach Römermanns Überzeugung weder sachlich
nachvollziehbar noch mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar. Er
plädiert für ein hybrides Auswahlmodell, bei welchem ein Computer
anhand messbarer objektiver Kriterien die Qualifikation einzelner
Bewerber auswertet und eine Liste mit in Frage kommenden Bewerbern
zusammenstellt. Die Entscheidung für oder gegen einen Kandidaten
könne im Anschluss und auf Basis dieser Liste dann immer noch
„menschlich“ getroffen werden. Eingangs geht es in dem Podcast auch
um die Gründe, die Römermanns Kanzlei frühzeitig dazu bewogen
haben, die Rechtsform einer Aktiengesellschaft zu wählen. Und es
geht um die Kunst der freien Rede vor Gericht und den Titel „CSP“
(Certified Speaking Professional), den Römermann trägt, ein Titel,
der von der US-amerikanischen National Speakers Association
feierlich verliehen wird und den nur wenige Speaker im
deutschsprachigen Raum tragen dürfen.
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