Follow the Rechtsstaat Folge 9 (Sonderfolge !)
Sonderfolge: EuGH zur deutschen Vorratsdatenspeicherung
17 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Aus aktuellem Anlass sprechen Niko Härting und Max Adamek über die
langerwartete Entscheidung des EuGH vom 20.09.2022 zur
Vorratsdatenspeicherung in Deutschland (Rs. C-793/19, C-794/19
SpaceNet). Was 2007 als Verpflichtung der
Telekommunikationsanbieter zum anlasslosen Speichern von
Telefondaten und IP-Adressen „auf Vorrat“ ins
Telekommunikationsgesetz (TKG) kam, erfuhr seither diverse
Änderungen zum Erreichen seiner Verfassungskonformität. Während die
Regelungen im TKG mehrfach – aktuell z.T. noch immer ohne
Entscheidung – beim BVerfG liegen, haben etwa der Internetverband
Eco zusammen mit dem Provider SpaceNet AG den
verwaltungsgerichtlichen Rechtsweg eingeschlagen. Das BVerwG legte
die Sache dem EuGH vor, welcher heute, drei Jahre nach der Vorlage,
entschieden hat. Härting und Adamek besprechen die Reichweite des
Urteils, darin enthaltene Vorgaben für die Vorratsdatenspeicherung
und vor allem welche Türen der EuGH für dieses deutsche
Instrumentarium offengelassen hat. Schließlich geben sie einen
Ausblick in die nahe oder auch ferne Zukunft und das Vorgehen des
deutschen Gesetzgebers im Lichte des Urteilsspruchs aus Luxemburg
und was dieser überhaupt für die Normen des TKG zur Folge hat.
langerwartete Entscheidung des EuGH vom 20.09.2022 zur
Vorratsdatenspeicherung in Deutschland (Rs. C-793/19, C-794/19
SpaceNet). Was 2007 als Verpflichtung der
Telekommunikationsanbieter zum anlasslosen Speichern von
Telefondaten und IP-Adressen „auf Vorrat“ ins
Telekommunikationsgesetz (TKG) kam, erfuhr seither diverse
Änderungen zum Erreichen seiner Verfassungskonformität. Während die
Regelungen im TKG mehrfach – aktuell z.T. noch immer ohne
Entscheidung – beim BVerfG liegen, haben etwa der Internetverband
Eco zusammen mit dem Provider SpaceNet AG den
verwaltungsgerichtlichen Rechtsweg eingeschlagen. Das BVerwG legte
die Sache dem EuGH vor, welcher heute, drei Jahre nach der Vorlage,
entschieden hat. Härting und Adamek besprechen die Reichweite des
Urteils, darin enthaltene Vorgaben für die Vorratsdatenspeicherung
und vor allem welche Türen der EuGH für dieses deutsche
Instrumentarium offengelassen hat. Schließlich geben sie einen
Ausblick in die nahe oder auch ferne Zukunft und das Vorgehen des
deutschen Gesetzgebers im Lichte des Urteilsspruchs aus Luxemburg
und was dieser überhaupt für die Normen des TKG zur Folge hat.
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